Polizeieinsatz nach Pöbelei eskaliert

Sinsheim-Weiler: Tätlicher Angriff auf Polizeibeamten bei Personenkontrolle

In Sinsheim-Weiler mündete eine Routine-Personenkontrolle in einem tätlichen Angriff auf einen Polizeibeamten. Ein 26-jähriger syrischer Staatsangehöriger, der zuvor Passanten anpöbelte, verweigerte die Kooperation und versuchte, einen Beamten mit einem Kopfstoß zu attackieren. Der Vorfall führte zur Festnahme des Mannes und einer Anzeige.
Foto: Polizei BW

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Aggressives Verhalten führt zu Eskalation

Ein Vorfall am Samstagmittag in Sinsheim-Weiler (Rhein-Neckar-Kreis) wirft ein Schlaglicht auf die Herausforderungen im Umgang mit aggressivem Verhalten im öffentlichen Raum. Nachdem mehrere Anrufe bei der eingegangen waren, die eine schreiende und pöbelnde Person meldeten, konnten Beamte des Polizeireviers Sinsheim die beschriebene Person, einen 26-jährigen syrischen Staatsangehörigen, schnell identifizieren.

Verweigerung und versuchter Kopfstoß

Bei der anschließenden Personenkontrolle weigerte sich der Beschuldigte beharrlich, seine Personalien oder Ausweispapiere herauszugeben. Dies erforderte eine Durchsuchung nach Identitätspapieren. Aufgrund seines weiterhin aggressiven und unkooperativen Verhaltens sahen sich die Beamten gezwungen, den Mann an einer Hauswand zu fixieren. Während dieser Maßnahmen versuchte der 26-Jährige unvermittelt, einem Polizeibeamten einen Kopfstoß zu versetzen. Glücklicherweise konnte dieser Angriff abgewehrt werden, und der Beschuldigte wurde im Anschluss festgenommen, ohne dass jemand verletzt wurde.

Verdacht auf Bauschmittelkonsum und offener Haftbefehl

Der Beschuldigte wurde für weitere Maßnahmen auf das Polizeirevier Sinsheim gebracht. Dort setzte er sein lautstarkes und aggressives Verhalten fort. Ein vor Ort durchgeführter freiwilliger Alkoholtest verlief negativ, was den Verdacht auf den Einfluss berauschender Mittel aufkommen ließ. Eine Blutprobe wurde angeordnet und entnommen. Bei der weiteren Überprüfung stellte sich außerdem heraus, dass gegen den Mann bereits ein Haftbefehl vorlag. Er wurde dem zuständigen Amtsgericht vorgeführt und muss sich nun zusätzlich einer Anzeige wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte stellen.

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