Ein Ort, der zur Belastung wurde
Die Hundseck-Ruine an der Schwarzwaldhochstraße steht seit Jahren leer. Wind, Wetter und fehlende Instandhaltung haben das frühere Kurhaus in einen desaströsen Zustand versetzt. Was einst Besucher anzog, wurde zunehmend zum Sicherheitsrisiko – und zum Symbol einer festgefahrenen Situation.
Ursächlich ist, dass die Eigentümergemeinschaft ihrer Erhaltungspflicht nicht nachkommt. Bereits in der Vergangenheit mussten die Stadt Bühl und das Landratsamt Rastatt eingreifen und Teile des Komplexes abbrechen lassen, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten.
Doch eine nachhaltige Lösung blieb aus.
Abriss verfügt – Eigentümer handeln nicht
Im Dezember 2024 zog die Stadt Bühl die Konsequenz: Sie verfügte den Abriss des Hauptgebäudes, des ehemaligen Kurhauses. Grundlage war eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2019, mit der das Land die Handlungsmöglichkeiten der Behörden erweitert hatte.
Die Eigentümer kamen der Anordnung bislang nicht nach. Damit liegt es nun an der öffentlichen Hand, den Abriss umzusetzen – allerdings auf Kosten der Eigentümer.
Die Sorge: Bleibt die öffentliche Hand am Ende auf einem Teil der Ausgaben sitzen?
Runder Tisch bringt die Wende
Um genau diese Frage zu klären, lud Staatsminister Jörg Krauss auf Initiative der Abgeordneten Hans-Peter Behrens und Cornelia von Loga zu einem runden Tisch in die Villa Reitzenstein.
Vertreter der betroffenen Ministerien, der Stadt Bühl, der Gemeinde Ottersweier, des Landratsamts Rastatt sowie des Regierungspräsidiums Karlsruhe verständigten sich auf ein gemeinsames Vorgehen. Das Ergebnis gilt als Durchbruch.
Die Aufgabenverteilung:
- Stadt Bühl organisiert den ordnungsgemäßen Abriss
- Landratsamt Rastatt übernimmt die Entsorgung des Materials
- Land Baden-Württemberg trägt – falls die Eigentümer nicht zahlen – die Entsorgungskosten und übernimmt die Vollstreckung gegenüber den Eigentümern
Oberbürgermeister Matthias Bauernfeind sagte:
„In der unendlichen Causa Hundseck kann nun hoffentlich das letzte Kapitel geschrieben werden. Stadt und Gemeinderat haben stets den Standpunkt vertreten, dass eine Abrisslösung als letztes Mittel nur zum Tragen kommt, wenn sich auch alle Seiten daran beteiligen. Die Zusage des Landes ist ein elementarer Schritt für das Ende der Ruine. Ich bin sehr dankbar über diese Entscheidung, die auch unsere beiden Landtagsabgeordneten unterstützt haben.“
Landrat Prof. Dr. Christian Dusch ergänzte:
„Wir sind froh, dass wir dieses leidige Kapitel an der Schwarzwaldhochstraße in absehbarer Zeit endlich angehen können und der Schandfleck schon bald der Vergangenheit angehört.“
Fledermäuse bestimmen den Zeitplan
Ganz so schnell wie mancher es sich wünscht, geht es jedoch nicht. Im Gebäude wurden Vorkommen der Nordfledermaus festgestellt. Artenschutzrechtliche Vorgaben schreiben Schutzzeiten vor, die zwingend einzuhalten sind.
Der Abbruch des akut einsturzgefährdeten Kurhauses ist daher voraussichtlich ab September 2026 möglich. Bis dahin stimmen sich Stadt Bühl, Gemeinde Ottersweier, Regierungspräsidium Karlsruhe und Landratsamt Rastatt eng ab.
Region atmet auf
Auch der Schwarzwaldverein Hornisgrinde hatte sich über Jahre hinweg für eine Lösung eingesetzt und in zahlreichen Gesprächen auf die Missstände hingewiesen. Nun steht fest: Der Rückbau soll noch in diesem Jahr beginnen, die Kosten gehen in die Hunderttausende.
Für die Region rund um die Hornisgrinde ist das Signal deutlich: Mehr Sicherheit, ein aufgewertetes Landschaftsbild und die Aussicht, dass die langjährige Hängepartie bald Geschichte ist.
Eines betonen die Behörden jedoch klar: Die Ersatzvornahme entbindet die Eigentümer nicht von ihrer finanziellen Verantwortung. Nach Abschluss der Maßnahmen sollen alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft werden, um die Kosten einzufordern.
Nach Jahren der Diskussion scheint die Entscheidung nun gefallen – und das Kapitel Hundseck-Ruine steuert tatsächlich auf sein Ende zu.



