Hessens Premier will Unternehmen entlasten

Rhein fordert Steuersenkungen: Körperschaftsteuer schon 2027?

Rhein fordert Steuersenkungen: Körperschaftsteuer schon 2027?
Foto: Boris Rhein, Hessens Ministerpräsident, fordert steuerliche Entlastungen. (Symbolbild)

Kurz vor dem CDU-Bundesparteitag bringt Hessens Ministerpräsident Boris Rhein eine Vorverlegung der geplanten Körperschaftsteuersenkung ins Spiel. Er plädiert zudem für eine Stromsteuersenkung und Entlastungen bei der Einkommensteuer. Eine Erhöhung der Erbschaftsteuer lehnt er entschieden ab.

Steuersenkungen im Fokus

Hessens Ministerpräsident Boris Rhein drängt auf eine Beschleunigung steuerlicher Entlastungen. Vor dem bevorstehenden CDU-Bundesparteitag spricht sich der CDU-Landesvorsitzende dafür aus, die für Anfang 2028 vorgesehene Senkung der Körperschaftsteuer um ein Jahr vorzuziehen, sofern die finanziellen Spielräume gegeben sind.

„Wenn es finanziell möglich ist, sollte die Senkung der Körperschaftsteuer, die für Anfang 2028 geplant ist, um ein Jahr vorgezogen werden“, zitierte das Nachrichtenmagazin „Focus“ Rhein.

Breiteres Entlastungspaket

Doch Rhein denkt weiter. „Und die Stromsteuersenkung für alle muss kommen“, fordert er. Zusätzlich sollten auch die Einkommensteuersätze für kleine und mittlere Einkommen „so rasch wie möglich“ gesenkt werden, so die Forderung des hessischen Regierungschefs.

Einer möglichen Reform der Erbschaftsteuer, die zu höheren Belastungen für manche Erben führen könnte, erteilt Rhein eine klare Absage. „Eine Erhöhung der Erbschaftssteuer brauchen wir auf keinen Fall“, stellt er fest.

Kritik an Erbschaftsteuer-Debatte

Er äußert Verständnis für die SPD, die das Thema angesichts mehrerer Landtagswahlen im kommenden Jahr wieder aufgreife. „Ich verstehe ja, dass die SPD in einem Jahr mit fünf Landtagswahlen diesen alten Hut wieder aus der Mottenkiste holt“, so Rhein. In der aktuellen Wirtschaftslage halte er dies für das „falsche Signal“.

Rhein argumentiert, man habe kein Problem mit „faulen Erben, die ohne Anstrengung zu Vermögen kommen“. Vielmehr würden solche Pläne Familienunternehmen hart treffen. Diese müssten ihre Betriebe verkaufen, um die Erbschaftsteuer zu begleichen, oder sähen sich gezwungen, ganz aufzugeben.