Mutterschutz für Selbstständige

Prien plant Mutterschutz für Selbstständige ab 2026 in Deutschland

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) arbeitet an einem Gesetz, das ab Anfang 2026 Mutterschutzleistungen für selbstständige Frauen in Deutschland ermöglichen soll. Eine vergleichbare Finanzierung wie bei Angestellten ist jedoch eine Herausforderung, da eine Umlage zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung führen würde. Die Umsetzung erfordert neue Finanzierungswege, um diesen wichtigen Schritt zu realisieren.
Prien plant Mutterschutz für Selbstständige ab 2026 in Deutschland
Prien plant Mutterschutz für Selbstständige ab 2026 in Deutschland
Strand (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) hat angekündigt, dass sie Anfang 2026 einen Gesetzesentwurf zum Mutterschutz für Selbstständige vorlegen will. Dieser Schritt soll eine lange bestehende Lücke schließen, da selbstständige derzeit keinen gesetzlichen Anspruch auf Mutterschutzleistungen haben, im Gegensatz zu ihren angestellten Kolleginnen. Eine Neuregelung wurde bereits im Koalitionsvertrag von Union und vereinbart.

Finanzierungsmodelle noch unklar

Die größte Herausforderung bei der Umsetzung ist die Finanzierung. Bei angestellten Frauen wird der Mutterschutz über eine Umlage der Arbeitgeber getragen. Eine solche Umlage für Selbstständige lehnt Prien jedoch ab, da sie eine zusätzliche finanzielle Belastung darstellen würde. „Eine vergleichbare Umlage für Selbstständige wäre auch eine zusätzliche finanzielle Belastung. Das möchte ich nicht“, so Prien gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Die sucht daher nach anderen, praktikablen Finanzierungswegen, was sich als komplex erweist.

Änderungen bei Unterhaltszahlungen geplant

Neben dem Mutterschutz kündigte Prien auch Pläne an, im kommenden Jahr schärfere Sanktionen für Ex-Partner einzuführen, die ihren Unterhaltszahlungen für gemeinsame Kinder nicht nachkommen. „Wir schauen uns das Thema im Moment noch an und werden im nächsten Jahr dazu Vorschläge vorlegen“, erklärte die Ministerin. Eine mögliche Maßnahme könnte die Verknüpfung von Fahrverboten mit ausbleibenden Unterhaltszahlungen sein. Prien betonte, dass dies nach ersten Prüfungen verfassungsmäßig sei, wies aber darauf hin, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben muss, um kontraproduktive Effekte wie Arbeitsplatzverluste zu vermeiden. „Es muss also verhältnismäßig sein, aber es muss eben auch spürbar wehtun.“

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

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