DGB warnt vor Folgen

DGB kritisiert geplante Arbeitszeitreform als Gefahr für Beschäftigte

Yasmin Fahimi, Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), hat sich entschieden gegen die geplante Arbeitszeitreform der Bundesregierung positioniert. Sie warnt vor einer Ausweitung des Direktionsrechts der Arbeitgeber und einer potenziellen Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für Beschäftigte, wie sie den Funke-Mediengruppen mitteilte.
DGB kritisiert geplante Arbeitszeitreform als Gefahr für Beschäftigte
DGB kritisiert geplante Arbeitszeitreform als Gefahr für Beschäftigte
Schweißer bei der Arbeit (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Yasmin Fahimi, Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), hat vor den Folgen der geplanten Arbeitszeitreform der schwarz-roten gewarnt. Obwohl sie sich für Flexibilität ausspricht und in vielen Tarifverträgen differenzierte Arbeitszeitmodelle existieren, sieht sie in den aktuellen Plänen eine einseitige Verschiebung zugunsten der Arbeitgeber.

„In Wahrheit geht es den Arbeitgebern ausschließlich um noch mehr Zugriff auf das Wann und Wie der Arbeitszeit der Beschäftigten. Das machen wir nicht mit“, erklärte Fahimi in einem Interview mit den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagausgaben).

Die Gewerkschaftsbundchefin kritisierte, dass die Debatte nicht auf mehr Vereinbarkeit abzielt, sondern darauf, das Direktionsrecht der Arbeitgeber auszuweiten. „Man will die Regelarbeitszeit von acht Stunden abschaffen und die maximale Tageshöchstarbeitszeit von 10 Stunden ausdehnen auf 12 oder mehr Stunden.“

Eine DGB-Umfrage untermauere die ablehnende Haltung der Beschäftigten. Demnach möchten 98 Prozent der Befragten am liebsten nicht länger als bis 19 Uhr arbeiten. „Das heißt, die Behauptung, es gebe da draußen ganz viele, die gerne ihren Arbeitstag weiter zerstückeln wollten, ist einfach nicht wahr“, betonte Fahimi.

Sie räumte ein, dass viele dennoch abends arbeiteten, sei es aufgrund betrieblicher Zwänge oder zur besseren Vereinbarkeit mit der Familie. Eine grundsätzliche Reform des Arbeitszeitgesetzes lehnt Fahimi jedoch strikt ab. „Das Arbeitszeitgesetz ist ein Schutzgesetz für und gegen Überlastung, und es ist ein gutes Gesetz. Das sollte man nicht anrühren.“

Fahimi sieht jedoch Raum für Diskussionen darüber, wie Beschäftigte ihre Arbeitszeitwünsche gegenüber dem Arbeitgeber besser durchsetzen können. Sie befürwortet einen Rechtsanspruch auf Vollzeit, lehnte aber einen Rechtsanspruch auf mobile Arbeit ab, da dies ihrer Ansicht nach Aufgabe der Tarifgemeinschaft sei.

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

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