Schulen sollen Meldepflicht ernster nehmen

Missbrauchsbeauftragte fordert mehr vom Staat

Foto: Klassenraum in einer Schule (Archivbild), via dts Nachrichtenagentur

Die Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch, Kerstin Claus, hat Kitas und Schulen eindringlich zur Erfüllung ihrer Meldepflichten bei sexueller Gewalt aufgerufen. Sie fordert eine stärkere staatliche Verantwortung und langjährige Aufbewahrung von Schülerakten, um vergangene Fälle aufzuarbeiten und zukünftige Vorfälle zu verhindern. Bislang gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern.

Schulen im Fokus

Kerstin Claus, die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, richtet einen dringenden Appell an alle Kindertagesstätten und Schulen – unabhängig von ihrer Trägerschaft. Sie sollen ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen, alle Fälle von sexualisierter Gewalt zu melden. „Es geht mir um staatliche Verantwortung“, sagte Claus der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“.

Ihre Forderungen gehen weiter: Sämtliche Schülerakten sollen bis zum hundertsten Geburtstag der Betroffenen aufbewahrt werden. Zudem drängt sie die Bundesländer, verpflichtende schulische Schutzkonzepte verbindlich gesetzlich zu verankern. „Ich erwarte jetzt einen konsequenten Umgang mit der Vergangenheit, aber auch für die Zukunft“, so Claus.

Regellücken in Bundesländern

Die Situation bei den Schutzkonzepten ist uneinheitlich. Während bereits umfassende gesetzliche Regelungen in Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Schleswig-Holstein existieren, gibt es in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen lediglich untergesetzliche Anhaltspunkte für Schulen zur Entwicklung eigener Konzepte. Bayern, Bremen, Hamburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt verzichten bislang gänzlich auf eine Verpflichtung zur Einführung solcher Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt.

Erste Meldungen und Anerkennungen

Die Praxis zeigt Handlungsbedarf. Allein in Nordrhein-Westfalen registrierte die dortige Unfallkasse im Jahr 2025 insgesamt 138 Meldungen von Schulen, Kitas und Berufsschulen. Von den rund 5.400 Schulen im Land konnten 79 Fälle sexualisierter Gewalt als Arbeitsunfälle anerkannt werden. 25 Fälle werden noch bearbeitet, während 34 die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Anerkennung nicht erfüllten. Unfallkassen bieten nicht nur Rehabilitationsmaßnahmen, sondern können in schweren Fällen auch Rentenleistungen gewähren.

Nordrhein-Westfalens Schulministerin Dorothee Feller (CDU), die auch die unionsregierten Länder in der Bildungsministerkonferenz vertritt, kündigte an, den Hinweis der UBSKM aufzugreifen. „Mein Ziel ist, dass Missbrauchsopfer überall in Deutschland sämtliche Leistungen bekommen, die ihnen zustehen“, bekräftigte sie gegenüber der Zeitung.