Missbrauchsbeauftragte fordert Meldepflicht

Schulen sollen sexualisierte Gewalt konsequenter melden

Foto: Klassenraum in einer Schule (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Die Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch, Kerstin Claus, appelliert eindringlich an alle Kitas und Schulen, ihre Meldepflicht bei Fällen sexualisierter Gewalt zu erfüllen. Sie fordert zudem eine Aufbewahrung von Schülerakten bis zum 100. Geburtstag und verpflichtende Schutzkonzepte in allen Bundesländern. Ihr Ziel ist ein verantwortungsvoller Umgang mit der Vergangenheit und der Zukunft.

Umfassende Meldepflicht gefordert

Kerstin Claus, die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM), blickt mit ernstem Anliegen auf die Einrichtungen für junge Menschen. Sie richtet einen dringenden Appell an alle Kindertagesstätten und Schulen – unabhängig von ihrer Trägerschaft – ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, Verdachtsfälle von sexualisierter Gewalt zu melden.

„Es geht mir um staatliche Verantwortung“, betonte Claus im Gespräch mit der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Ihre Forderungen gehen weiter: Sie plädiert für eine Aufbewahrungsfrist von Schülerakten, die bis zum hundertsten Geburtstag der Betroffenen reichen soll. Dies sei ein wichtiger Schritt, um mögliche Fälle aus der Vergangenheit auch noch Jahre später aufklären zu können.

Darüber hinaus drängt die Beauftragte darauf, dass alle Bundesländer verpflichtende schulische Schutzkonzepte gesetzlich verankern. „Ich erwarte jetzt einen konsequenten Umgang mit der Vergangenheit, aber auch für die Zukunft“, so Claus. Aktuell ist die Situation in den Bundesländern uneinheitlich. Während einige Länder bereits gesetzliche Regelungen haben, gibt es in anderen nur unverbindliche Empfehlungen, und einige verzichten gänzlich auf eine rechtliche Verpflichtung zu Schutzkonzepten.

Die Notwendigkeit solcher Maßnahmen verdeutlicht eine Statistik aus Nordrhein-Westfalen. Laut der Unfallkasse NRW wurden im Jahr 2025 insgesamt 138 Meldungen aus Schulen, Kitas und Berufsschulen registriert. Davon konnten 79 Fälle sexualisierter Gewalt als Arbeitsunfälle anerkannt werden. Die Unfallkassen bieten in solchen Fällen Unterstützung durch Rehabilitationsmaßnahmen und unter Umständen auch Rentenzahlungen.

Nordrhein-Westfalens Schulministerin Dorothee Feller (CDU), die auch die unionsregierten Länder in der Kultusministerkonferenz vertritt, sicherte zu, die Anliegen der UBSKM aufzugreifen. „Mein Ziel ist, dass Missbrauchsopfer überall in Deutschland sämtliche Leistungen bekommen, die ihnen zustehen“, erklärte sie gegenüber der Zeitung. Die Diskussion über flächendeckende Schutzmaßnahmen und die konsequente Meldung von Missbrauchsfällen dürfte damit in den kommenden Monaten an Fahrt gewinnen.