Rechtslage unter Druck
Die Entscheidung von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), die Grenzkontrollen bis zum kommenden September fortzusetzen und Migranten an der Grenze abzuweisen, sieht sich scharfer Kritik aus Fachkreisen ausgesetzt. Ab Juni tritt das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) in Kraft, das die Grundlage für solche Maßnahmen neu bewertet.
Migrationsforscher Daniel Thym von der Universität Konstanz äußert gegenüber der „Welt“, dass die rechtliche Argumentation für Zurückweisungen „ab diesem Sommer rechtlich sehr dünn“ werde. Mit dem neuen EU-Asylrecht verliere die Begründung an Gewicht, dass Deutschland auf diese Maßnahmen angewiesen sei, weil das Dublin-System versage.
Fragiler Konsens in Europa
Constatin Hruschka, Professor für Sozialrecht an der Evangelischen Hochschule Freiburg, teilt die Bedenken. Er hält bereits frühere Verlängerungen und die Einführung von Grenzkontrollen für rechtswidrig. Angesichts der aktuellen Asylzahlen sieht er keine akute Notlage, die solche Maßnahmen rechtfertigen würde.
Hruschka warnt, dass Deutschland mit seinem „unilateralen Vorgehen“ den erst mühsam gefundenen und „fragilen gemeinsamen Weg in der europäischen Migrationspolitik“ gefährde. Zugleich belaste die fortgesetzte Grenzabwicklung die Wirtschaft, die unter den Einschränkungen im Grenzverkehr leide.
