Rechtliche Hürden für Zurückweisungen
Die fortgesetzte Praxis der Zurückweisungen an den Grenzen Deutschlands stößt auf wachsende Kritik von Migrationsexperten. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte jüngst angekündigt, die Kontrollen bis zum kommenden September zu verlängern und weiterhin Schutzsuchende abzuweisen.
Diese Maßnahme wird zunehmend als rechtlich fragwürdig eingestuft. Besonders die Begründung, dass Deutschland auf diese Weise die nicht funktionierenden Dublin-Regeln kompensiere, verliere an Kraft.
Neues EU-Asylrecht wird zum Problem
Ab Juni tritt das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) in Kraft. Dieses neue Regelwerk soll zunächst Migration nach Europa eindämmen und auch die Weiterwanderung innerhalb der EU limitieren. Doch gerade diese Neuerung stellt die deutsche Argumentation für Zurückweisungen in Frage.
Migrationsforscher Daniel Thym von der Universität Konstanz mahnt im Gespräch mit der „Welt“: „Beim Thema Zurückweisungen wird das Eis ab diesem Sommer rechtlich sehr dünn, weil mit dem neuen EU-Asylrecht die Begründung kaum noch zieht, dass Deutschland die Zurückweisungen braucht, weil die Dublin-Regeln nicht funktionieren.“
Unilaterales Vorgehen spaltet Europa
Auch Constantin Hruschka, Professor für Sozialrecht an der Evangelischen Hochschule Freiburg, äußert deutliche Kritik. Er hält bereits die vorherigen Verlängerungen und die Einführung der Grenzkontrollen durch die Ampel-Bundesregierung für rechtswidrig. Diese Einschätzung habe sich nicht geändert.
Hruschka bezweifelt, dass angesichts der aktuellen Asylzahlen eine tatsächliche Notlage vorliegt. Er warnt davor, dass das einseitige Vorgehen Deutschlands den mühsam und unter kontroversen Debatten gefundenen gemeinsamen europäischen Weg in der Migrationspolitik gefährdet. Zudem würden die Kontrollen die Wirtschaft unter den Einschränkungen im Grenzverkehr belasten.

