Anspruch auf Leistungen für Opfer

Meldepflicht für sexualisierte Gewalt: Missbrauchsbeauftragte fordert konsequenten Schutz in Schulen

Foto: Klassenraum in einer Schule (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Ob Kitas oder Schulen, staatlich oder privat: Kerstin Claus, Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch, mahnt alle Einrichtungen zur Erfüllung ihrer Meldepflicht bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt. Sie pocht auf staatliche Verantwortung und fordert einheitliche Schutzkonzepte sowie eine längere Aufbewahrung von Schülerakten, um Missbrauchsfälle besser aufklären zu können und Opfern zustehende Leistungen zu gewährleisten. Die Länder reagieren unterschiedlich auf die Forderungen.

Betreuungseinrichtungen unter der Lupe

Die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Kerstin Claus, richtet einen dringenden Appell an alle Kindertagesstätten und Schulen. Unabhängig von ihrer Trägerschaft, ob staatlich oder privat, sollen diese Einrichtungen ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen, Fälle von sexualisierter Gewalt zu melden. Dies sei eine Frage der staatlichen Verantwortung, betonte Claus gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“.

Ein Plädoyer für Aufklärung und Prävention

Claus geht noch weiter und schlägt vor, Schülerakten künftig bis zum hundertsten Geburtstag des jeweiligen Schülers aufzubewahren. Eine Maßnahme, die dazu dienen soll, vergangene Fälle besser aufarbeiten zu können. Darüber hinaus fordert sie die Bundesländer eindringlich dazu auf, verbindliche schulische Schutzkonzepte gesetzlich zu verankern. „Ich erwarte jetzt einen konsequenten Umgang mit der Vergangenheit, aber auch für die Zukunft“, so Claus.

Flickenteppich beim Kinderschutz

Die Umsetzung ist bundesweit noch keinheitlich. Während Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Schleswig-Holstein bereits gesetzliche Regelungen getroffen haben, existieren in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen nur untergesetzliche Anordnungen, die Schulen zur Entwicklung von Schutzkonzepten anhalten. Ganz ohne Verpflichtung zu einem Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt verbleiben Bayern, Bremen, Hamburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt.

Erste Erfolge und anhaltende Unterstützung

Ein konkretes Beispiel aus Nordrhein-Westfalen zeigt die Relevanz der Meldungen. Die dortige Unfallkasse verzeichnete im Jahr 2025 bereits 138 Meldungen von Schulen, Kitas und Berufsschulen. Von diesen konnten 79 Fälle sexualisierter Gewalt als Arbeitsunfälle anerkannt werden, 25 sind noch in Bearbeitung. Die Unfallkassen bieten nicht nur Rehabilitationsmaßnahmen, sondern können in schweren Fällen auch Rentenleistungen gewähren. Nordrhein-Westfalens Schulministerin Dorothee Feller (CDU) sicherte zu, die Anliegen von Kerstin Claus in die Bildungsministerkonferenz zu tragen. Ihr Ziel sei es, dass Missbrauchsopfer deutschlandweit die ihnen zustehenden Leistungen erhalten.