Zoll prüft Wach- und Sicherheitsgewerbe

HZA-HN: Bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung

Am 17. November führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls bundesweite, verdachtsunabhängige Prüfungen im Wach- und Sicherheitsgewerbe durch. Das Hauptzollamt Heilbronn setzte 14 Beschäftigte ein, die elf Betriebe u.a. in Crailsheim, Heilbronn und Tauberbischofsheim aufsuchten. Überprüft wurden sozialversicherungsrechtliche Pflichten, Sozialleistungen, illegale Beschäftigung, Arbeitnehmerüberlassung und Mindestlohn.
bild: Liegenschaftsansicht des Hauptzollamts Heilbronn in der Kastellstraße in Böckingen Quelle: Hauptzollamt Heilbronn

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Heilbronner Zoll prüft im Wach- und Sicherheitsgewerbe

Heilbronn/Tauberbischofsheim (ots) – Am Montag, 17. November hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängige Prüfungen im Wach- und Sicherheitsgewerbe durchgeführt. Beim Hauptzollamt Heilbronn waren 14 Beschäftigte der FKS von beiden Standorten in Heilbronn und Tauberbischofsheim im Einsatz und prüften Beschäftigungsverhältnisse im Wach- und Sicherheitsgewerbe. Dazu suchten sie Betriebe u.a. in Crailsheim, Heilbronn, Tauberbischofsheim und in vier Gemeinden im Landkreis Heilbronn auf. Bei dieser Schwerpunktaktion wurden u.a. die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen und die illegale Beschäftigung von Ausländern überprüft. Darüber hinaus standen auch die illegale und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung sowie die Prüfung des Mindestlohns im Fokus des Prüfgeschehens. Die Zöllnerinnen und Zöllner befragten insgesamt 19 zu ihren Arbeitsverhältnissen und führten vier Arbeitgeberprüfungen durch. Bei den Befragungen und Prüfungen ergaben sich bislang in zwei Fällen erste Anhaltspunkte auf Mindestlohnverstöße und in sechs Fällen besteht der Verdacht des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt.

Anlässlich der Prüfungen wurden wegen des Anfangsverdachts auf Straftaten jeweils vor Ort vier Strafverfahren und sechs Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. An die durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, bei denen die Zöllnerinnen und Zöllner die erhobenen Daten der Arbeitnehmenden mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der abgleichen und weitere Geschäftsunterlagen prüfen.

Zusatzinformation:
Neben der Aufdeckung von eventuellen Verstößen dienen die Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit regelmäßig auch der Sensibilisierung der Arbeitgeber hinsichtlich der letzten und noch weiter folgenden Mindestlohnerhöhungen. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,82 Euro je Zeitstunde. Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.

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