Klingbeil fordert Reformen und Stärke

Haushaltswoche im Bundestag: Klingbeil warnt vor Status quo und fordert Reformen

Im Deutschen Bundestag hat die zweite Haushaltswoche begonnen. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat bei der Einbringung des Haushaltsgesetzes 2026 eindringlich Reformen und mutige Entscheidungen angemahnt. Er betonte, dass Deutschland sich verändern müsse, um in Europa stark zu bleiben und eine führende Rolle einzunehmen. Dabei dürfe man nicht im Status quo verharren, so Klingbeil.
Haushaltswoche im Bundestag: Klingbeil warnt vor Status quo und fordert Reformen
Haushaltswoche im Bundestag: Klingbeil warnt vor Status quo und fordert Reformen
Lars Klingbeil am 23.09.2025, via dts Nachrichtenagentur

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Am Dienstag begann im Bundestag die zweite Haushaltswoche in Folge. Finanzminister (SPD) nutzte die Gelegenheit, um bei der Einbringung des Haushaltsgesetzes 2026 auf die Notwendigkeit weitreichender Reformen hinzuweisen. Seine zentrale Botschaft lautete: „Damit wir in stark sind, müssen wir uns im Land verändern.“

Klingbeil betonte, dass es unerlässlich sei, Reformen voranzutreiben und Entscheidungen zu treffen. Er äußerte seine feste Überzeugung, dass ein Verharren im Status quo vermieden werden müsse. „Wenn Deutschland stark sein soll und in einem unabhängigen Europa die führende Kraft sein soll, dann müssen wir auch hier im Land mutige und teils unbequeme Entscheidungen treffen“, erklärte der Minister und fügte hinzu: „Und das steht jetzt die nächsten Jahre an.“

Der vorgelegte Etat für das Jahr 2026 sieht Ausgaben von rund 520,5 Milliarden Euro vor, was eine Steigerung gegenüber den 502,5 Milliarden Euro des Jahres 2025 bedeutet. Die geplanten Investitionen belaufen sich auf 56,1 Milliarden Euro (2025: 62,7 Milliarden Euro). Die Nettokreditaufnahme übersteigt mit 89,9 Milliarden Euro das Vorjahresniveau von 81,8 Milliarden Euro.

Laut Entwurf beträgt die zulässige Kreditaufnahme gemäß Grundgesetz 35,6 Milliarden Euro, welche ähernd vollständig ausgeschöpft wird. Weitere 97,4 Milliarden Euro Neuverschuldung werden durch Ausnahmeregelungen begründet, insbesondere für Ausgaben im Sicherheits- und Verteidigungsbereich, die von der Schuldenregel des Grundgesetzes ausgenommen sind.

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

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