Ehemaliger Minister wird Investor

Hamburg: Christian Lindner darf in Start-ups investieren

Hamburg: Christian Lindner darf in Start-ups investieren
Christian Lindner (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
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Der ehemalige Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) erhält die Genehmigung, als Angel-Investor tätig zu werden. Seine Hamburger Beteiligungsgesellschaft darf ab November Kapital in Unternehmen investieren, wie das Portal "Gründerszene" berichtet. Lindner möchte Start-ups in frühen und Wachstumsphasen unterstützen.
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Hamburg: Christian Lindner darf in Start-ups investieren
Christian Lindner (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Der ehemalige Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat die Zustimmung erhalten, zukünftig als Angel-Investor aktiv zu werden. Laut Informationen des Portals „Gründerszene“ wurde von der Bundesregierung genehmigt, dass Lindners in Hamburg ansässige Beteiligungsgesellschaft ab November Investitionen in Unternehmen tätigen darf.

Lindner äußerte gegenüber dem Portal seine Absicht, Start-ups insbesondere in deren frühen und Wachstumsphasen sowohl mit seinem Wissen als auch mit Kapital zu unterstützen. Er begründet sein Engagement mit seinen eigenen Erfahrungen: „Ich war einst selbst Gründer. Als Politiker habe ich mich dann viele Jahre für die Stärkung des Startup-Ökosystems eingesetzt.“ Seine Überzeugung, „dass der wirtschaftliche Erfolg unserer Gesellschaft maßgeblich von der Gründerkultur abhängt“, bleibe unverändert. Daher werde er sich weiterhin dafür einsetzen.

Für den Monat Dezember sind die ersten Investments geplant. Dabei plant Lindner, sich gemeinsam mit Fonds und weiteren Angel-Investoren zu beteiligen. Er erklärte: „Die ersten Kooperationen haben sich aus meinem persönlichen Netzwerk ergeben. Unabhängig von Branche und Idee haben mich Persönlichkeiten und Teams überzeugt, die ich jetzt gerne auf ihrem Weg begleiten werde.“

Ehemalige Regierungsmitglieder sind verpflichtet, neue Tätigkeiten innerhalb der ersten 18 Monate nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt bei der Bundesregierung zu melden. Die Bundesregierung besitzt die Befugnis, derartige Tätigkeiten zu untersagen, falls ein potenzieller Interessenkonflikt besteht, insbesondere bei Aktivitäten im früheren Aufgabenbereich.

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

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