Luftraumschutz am Flughafen gefordert

Flughäfen fordern Polizeiverantwortung für Drohnenabwehr

Foto: Flughafen BER (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Im Angesicht zunehmender Drohnenvorfälle an deutschen Flughäfen fordert die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) eine klare Zuständigkeitsregelung. Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel sieht die Bundes- und Landespolizeien in der Pflicht, die Abwehr von Drohnen zu übernehmen und spricht sich für ein zentrales Lagezentrum aus, um die Sicherheit des Flugbetriebs zu gewährleisten.

Angesichts der steigenden Zahl von Drohnenvorfällen im Luftraum deutscher Flughäfen fordert der Hauptgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV), Ralph Beisel, eine klare Aufgabenverteilung. Er sieht die Verantwortung für die Abwehr von Drohnen bei der Bundes- und Landespolizei.

Beisel äußerte sich gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ besorgt über die aktuelle Situation. Ihm zufolge stellen „Drohnen eine erhebliche Gefahr für den sicheren und ungestörten Flughafenbetrieb dar“. Er betonte, dass es sich hierbei um „eine reale Bedrohung für den Luftverkehr und die öffentliche Sicherheit“ handele.

Um dieser Bedrohung effektiv zu begegnen, schlägt Beisel die Errichtung eines Lagezentrums vor. Dieses Zentrum soll Drohnen frühzeitig identifizieren und eine Gefahreneinstufung vornehmen. Des Weiteren seien „klare Weisungen, ob und in welcher Form Drohnen abzuwehren und zu bekämpfen sind“, unerlässlich. Die aktive Abwehr von Drohnen, so Beisel, könne nicht von den Flughäfen selbst geleistet werden. „Maßnahmen zur aktiven Abwehr können nicht die Flughäfen leisten, sondern nur Bundes- oder Landespolizei. Die Flughäfen haben keine Zuständigkeit für die Bereitstellung technischer Systeme.“

Die Dringlichkeit dieser Forderungen wird durch aktuelle Zahlen untermauert: Bis Ende August wurden in Deutschland 144 Behinderungen an Flughäfen durch Drohnen registriert.

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)