Angesichts der steigenden Zahl von Drohnenvorfällen im Luftraum deutscher Flughäfen fordert der Hauptgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV), Ralph Beisel, eine klare Aufgabenverteilung. Er sieht die Verantwortung für die Abwehr von Drohnen bei der Bundes- und Landespolizei.
Beisel äußerte sich gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ besorgt über die aktuelle Situation. Ihm zufolge stellen „Drohnen eine erhebliche Gefahr für den sicheren und ungestörten Flughafenbetrieb dar“. Er betonte, dass es sich hierbei um „eine reale Bedrohung für den Luftverkehr und die öffentliche Sicherheit“ handele.
Um dieser Bedrohung effektiv zu begegnen, schlägt Beisel die Errichtung eines Lagezentrums vor. Dieses Zentrum soll Drohnen frühzeitig identifizieren und eine Gefahreneinstufung vornehmen. Des Weiteren seien „klare Weisungen, ob und in welcher Form Drohnen abzuwehren und zu bekämpfen sind“, unerlässlich. Die aktive Abwehr von Drohnen, so Beisel, könne nicht von den Flughäfen selbst geleistet werden. „Maßnahmen zur aktiven Abwehr können nicht die Flughäfen leisten, sondern nur Bundes- oder Landespolizei. Die Flughäfen haben keine Zuständigkeit für die Bereitstellung technischer Systeme.“
Die Dringlichkeit dieser Forderungen wird durch aktuelle Zahlen untermauert: Bis Ende August wurden in Deutschland 144 Behinderungen an Flughäfen durch Drohnen registriert.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)