Herkunftsklausel gestrichen
Ein Kernpunkt der bisherigen Überlegungen war, dass der emissionsarme Stahl aus EU-Produktion stammen muss. Diese Vorgabe wurde nun in den Entwürfen zur geplanten „Industrial Accelerator Act“ gestrichen. Dies bedeutet, dass auch Stahl von außerhalb der Europäischen Union den Anforderungen für öffentliche Aufträge genügen könnte, solange er den Kriterien der geringen Emissionen entspricht.
Konkret sieht der neue Vorschlag vor, dass bei öffentlichen Aufträgen künftig 25 Prozent des eingesetzten Stahls emissionsarm sein soll. Die gleiche prozentuale Zielvorgabe gilt auch für Aluminium, Zement und weitere Produkte. Bei diesen Materialien bleibt jedoch die europäische Herkunft als zusätzliche Anforderung erhalten.
Die Streichung der Herkunftspflicht für Stahl begründet die EU-Kommission damit, dass europäische Stahlhersteller bereits von Handelsschutzmaßnahmen profitierten. Kritiker sehen darin jedoch eine Schwächung des heimischen Marktes und eine potenzielle Benachteiligung europäischer Unternehmen, die in die grüne Transformation investiert haben.
Die Vorstellung des „Industrial Accelerator Act“ war für die kommende Woche angesetzt. Insidern zufolge ist eine erneute Verschiebung des Termins nicht auszuschließen, da es innerhalb der Kommission noch zu internen Unstimmigkeiten gekommen sein soll.

