Stahlherkunft spielt keine Rolle mehr
Die Europäische Kommission plant eine Lockerung der Regeln für grünen Stahl, wenn dieser bei öffentlichen Aufträgen zum Einsatz kommt. Wie das ‚Handelsblatt‘ berichtet, geht dies aus aktuellen Kommissionsdokumenten hervor. Zwar bleibt die Verpflichtung bestehen, dass ein Teil des verwendeten Stahls klimaneutral hergestellt sein muss. Die bisherige Forderung, dass dieser Stahl zwingend in der EU produziert werden muss, wird jedoch gestrichen.
Stattdessen sollen künftig mindestens 25 Prozent des bei öffentlichen Ausschreibungen eingesetzten Stahls emissionsarm produziert sein. Ähnliche Vorgaben gelten auch für Aluminium und Zement, hier jedoch mit dem Zusatz „aus der EU“. Diese Unterscheidung bei den Stahlregelungen weicht deutlich von früheren Entwürfen ab, in denen die EU-Produktion ein entscheidendes Kriterium war.
EU-Hersteller profitieren bereits
Als Begründung für die Neuerung nennt die Kommission, dass europäische Stahlhersteller bereits von Handelsschutzmaßnahmen profitieren. Ursprünglich war die Vorstellung des „Industrial Accelerator Act“, der diese Änderungen beinhaltet, für die kommende Woche geplant. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass sich der Termin angesichts interner Differenzen nochmals verschiebt.


