Herkunft nicht mehr entscheidend

EU lockert Vorgaben für „grünen Stahl“

EU lockert Vorgaben für „grünen Stahl“

Stahlproduktion (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Die Europäische Kommission plant, die Regeln für die Nutzung von klimaneutral hergestelltem Stahl bei öffentlichen Aufträgen zu erleichtern. Ein Kernpunkt der Neuregelung: Der Stahl muss künftig nicht mehr zwingend aus der EU stammen, um als "grün" zu gelten. Betroffen sind auch Aluminium und Zement, hier gab es jedoch Änderungen.

EU-Kommission weicht Plänen bei Stahl-Herkunft auf

Die EU-Kommission scheint ihre Pläne für die verpflichtende Nutzung von grünem Stahl bei öffentlichen Aufträgen zu überarbeiten. Laut einem Bericht des Handelsblatts wurde eine entscheidende Anforderung gestrichen: Der Stahl muss nicht mehr zwingend aus der Europäischen Union stammen.

Bislang war die Herkunft aus der EU ein Kernkriterium für „grünen“ Stahl im Rahmen der neuen Vorgaben. In den vorherigen Entwürfen war die europäische Produktion das ausschlaggebende Kriterium. Die nun geplante Lockerung könnte die Beschaffung von klimaneutralem Stahl erleichtern, wirft aber auch Fragen bezüglich der heimischen Industrie auf.

Mindestanteil an emissionsarmen Produkten

Konkret sieht die geänderte Vorlage vor, dass bei öffentlichen Ausschreibungen künftig mindestens 25 Prozent des verwendeten Stahls emissionsarm produziert sein muss. Dieselben Mengen gelten auch für Aluminium, Zement und weitere Produkte. Bei diesen Materialien wurde jedoch der Zusatz „aus der EU“ beibehalten und nicht gestrichen.

Als Begründung für die Streichung der EU-Herkunftspflicht bei Stahl nennt die Kommission die bereits bestehenden Handelsschutzmaßnahmen, von denen europäische Stahlhersteller profitieren.

Ursprünglich war die Vorstellung des Vorschlags, der Teil des „Industrial Accelerator Act“ ist, für die kommende Woche geplant. Interne Meinungsverschiedenheiten könnten jedoch zu einer weiteren Verschiebung des Termins führen.

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