EU-Kommission weicht von Plänen ab
Die EU-Kommission will die Anforderungen an grünen Stahl bei öffentlichen Aufträgen lockern. Das berichtet das „Handelsblatt“ unter Berufung auf ein internes Dokument.
Künftig muss ein Teil des bei öffentlichen Aufträgen verwendeten Stahls zwar weiterhin klimaneutral produziert sein. Die Vorgabe, dass dieser Stahl zwingend in der EU hergestellt werden muss, soll jedoch wegfallen.
Deutliche Lockerung der Auflagen
Konkret sieht der nun kursierende Vorschlag vor, dass bei öffentlichen Aufträgen mindestens 25 Prozent des Stahls emissionsarm produziert sein müssen. Dieselbe Vorgabe gilt auch für Aluminium und Zement, hier jedoch mit dem Zusatz „aus der EU“. Bei Stahl wurde dieser EU-Herkunftsnachweis ausdrücklich gestrichen.
In früheren Entwürfen des „Industrial Accelerator Act“ war die Herstellung innerhalb der Europäischen Union noch ein zentrales Kriterium gewesen.
Handelsschutz als Begründung
Als Begründung für die Lockerung führt die EU-Kommission an, dass europäische Stahlproduzenten bereits durch bestehende Handelsschutzmaßnahmen geschützt seien. Eigentlich war die Vorstellung des Gesetzespakets für die kommende Woche angesetzt, ein interner Zwist könnte jedoch zu einer erneuten Verschiebung führen.

