Forderung nach Gesetzesänderungen beim Bürgergeld

Debatte in Duisburg: Früherer BA-Chef fordert Schließen von Bürgergeld-Schlupflöchern

Der frühere Chef der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele, plädiert für gesetzliche Reformen des Bürgergeldes. Er zielt darauf ab, den Missbrauch durch kriminelle Banden einzudämmen. Besonders im Fokus stehen hierbei EU-Bürger, die angeblich nur Minijobs ausüben und ergänzende Leistungen erhalten, inklusive Kosten für heruntergekommene Unterkünfte.
Debatte in Duisburg: Früherer BA-Chef fordert Schließen von Bürgergeld-Schlupflöchern
Debatte in Duisburg: Früherer BA-Chef fordert Schließen von Bürgergeld-Schlupflöchern
Jobcenter (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Der ehemalige Vorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele, hat sich für eine Überarbeitung des Bürgergeldes ausgesprochen, insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit Sozialmissbrauch. Ziel sei es, kriminellen Banden entgegenzuwirken, die das System ausnutzen. Scheele äußerte sich gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“ besorgt über ein wachsendes „Geschäftsmodell“, bei dem Personen, oft -Bürger aus und Bulgarien, in Deutschland gemeldet, in maroden Immobilien untergebracht werden und angeblich nur Minijobs ausüben, um dann aufstockende Bürgergeldleistungen sowie die Kosten für die Unterkunft zu erhalten.

Fokus auf Paragraf 7 des Sozialgesetzbuches II

Scheele fordert explizit eine Überprüfung von Paragraf 7 im Sozialgesetzbuch II sowie eine Anpassung europarechtlicher Bestimmungen. Er betont die Notwendigkeit, den Erwerbstätigkeitsbegriff im Rahmen der Bürgergeld-Reform so zu schärfen, dass die Finanzierung ganzer Bedarfsgemeinschaften durch fiktive Beschäftigungsnachweise unterbunden wird. Seine Verwunderung drückt er darüber aus, dass dieser spezifische Paragraf bisher kaum Beachtung finde. Zusätzlich sei eine Verbesserung des Datenabgleichs zwischen den Behörden unerlässlich, um Sozialbetrug wirksam zu begegnen.

Paragraf 7 regelt die Ausschlusskriterien für den Bezug von Bürgergeldleistungen. Problematisch ist hierbei, dass für freizügigkeitsberechtigte EU-Bürger der Umfang der in Deutschland auszuübenden Erwerbstätigkeit, der zum Bezug ergänzender Sozialleistungen berechtigt, nicht präzise definiert ist. Dies führt dazu, dass bereits Minijobs ausreichen können, um substanzielle Leistungen zu beziehen.

Fälle von Sozialmissbrauch in Duisburg und Hagen

In Städten wie Duisburg und Hagen wurden in der Vergangenheit immer wieder Fälle bekannt, bei denen Migranten aus Rumänien und Bulgarien angeblich Minijobs annehmen und unter fragwürdigen Umständen in baufälligen Immobilien gemeldet werden. Die beantragten Aufstockungsleistungen und Unterkunftskosten fließen häufig an die Organisatoren dieser Betrugssysteme, die nicht selten selbst als Vermieter der überteuerten „Wohnungen“ auftreten und die Mieten vom Jobcenter erstatten lassen.

Politische Forderungen nach EU-weiten Änderungen

CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann sprach sich kürzlich für Änderungen auf EU-Ebene aus, um zu verhindern, dass ein Minijob allein ausreicht, um zusätzlich Bürgergeld und Unterkunftskosten zu erhalten. Diese Forderung wird auch vom Duisburger -Oberbürgermeister Sören Link unterstützt. Link, der aus Duisburg stammt, beklagte, dass die Armutsmigration aus Südosteuropa organisierten Sozialleistungsmissbrauch in seine Stadt bringe und forderte ein Ende dieser Praktiken. Er betonte, dass der Staat konsequent gegen solche Strukturen vorgehen müsse, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu wahren. Link sieht den Kampf der Kommunen als Kampf gegen Symptome, solange ein Minijob ausreicht, um das „volle Paket“ an Sozialleistungen in Deutschland zu beziehen.

Frank Böttcher, der Leiter des Duisburger Jobcenters, bestätigte, dass ein EU-Zuwanderer durch die Annahme eines Minijobs das Recht auf ergänzendes Bürgergeld erhalten könne. Das Jobcenter sei verpflichtet, alles oberhalb des Minijoblohns zu zahlen, auch für mitziehende Familienmitglieder, sofern die Anspruchsvoraussetzungen wie die Bedürftigkeit erfüllt seien.

In Duisburg beziehen laut Jobcenter etwa 11.000 Rumänen und Bulgaren Bürgergeld. Böttcher berichtete von einem Fall, in dem ein Unternehmen zahlreiche Bulgaren und Rumänen ausschließlich in Minijobs beschäftigte, woraufhin alle beim Jobcenter Bürgergeld beantragten. Noch gravierender sei die Situation, wenn der Arbeitgeber gleichzeitig als Vermieter auftrete. Heruntergekommene Häuser würden mit überzogenen Mieten an Zuwanderer vermietet, wobei das Jobcenter grundsätzlich die Unterkunftskosten tragen müsse. Böttcher unterstützt den Vorstoß der Union, dass ein EU-Zuwanderer erst dann einen Leistungsanspruch haben sollte, „wenn er eine Tätigkeit mit deutlich höherem Umfang als ein Minijob annimmt“.

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

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