Altersgrenzen und mehr Verantwortung

CDU will Social Media für Kinder strenger regeln

Foto: Ein Smartphone mit dem Instagram-Logo ist zu sehen. Archivbild.

Kurz vor dem CDU-Bundesparteitag in Stuttgart wächst der Druck nach strengeren Regeln für soziale Medien. Politiker fordern Mindestalter für die Nutzung und mehr Verantwortung der Plattformbetreiber, um Kinder und Jugendliche besser zu schützen.

Bedenken wegen psychischer Gesundheit

Die Debatte um den Einfluss von sozialen Netzwerken auf Heranwachsende gewinnt an Fahrt. Insbesondere die psychische Gesundheit junger Menschen gebe Anlass zur Sorge, so die Argumentation aus den Reihen der CDU.

Gordon Schnieder, Landeschef der rheinland-pfälzischen CDU, geht sogar so weit, ein staatliches Verbot für Social-Media-Nutzung bis 14 Jahre zu fordern. „Wo Risiken nachweisbar sind, muss der Staat klare Grenzen setzen“, betonte er.

Schleswig-Holstein pocht auf 16 Jahre

Die CDU in Schleswig-Holstein plant, auf dem Parteitag eine Altersgrenze von 16 Jahren für soziale Medien zur Abstimmung zu stellen. Ziel ist es, klare Regeln für Kinder und Jugendliche sowie mehr Haftung für die Betreiber sozialer Netzwerke zu etablieren.

Daniel Peters, CDU-Chef in Mecklenburg-Vorpommern, sieht die Notwendigkeit eines Mindestalters für die Nutzung sozialer Medien. Er kritisiert, dass die Plattformen ihre jüngsten Nutzer ungefiltert mit potenziell problematischen Inhalten konfrontieren würden.

Aufmerksamkeit als Geschäftsmodell

Die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Anne König, appelliert an die fehlende Konsequenz bei den Regeln für den digitalen Raum im Vergleich zum analogen Leben. Die Macht über Aufmerksamkeit und Relevanz verschiebe sich zunehmend von demokratisch legitimierten Institutionen zu Unternehmen, deren Geschäftsmodelle auf Verhaltenssteuerung basieren.

„Die reale Macht liegt heute nicht beim Kind, sondern beim Algorithmus“, so König. Ein Fehlen staatlicher Regulierung bedeute hier faktisch den Verzicht auf eine zentrale Schutzfunktion des Staates.