Die für diesen Herbst erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVG) zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer wird nicht mehr in diesem Jahr erfolgen. Ein Sprecher des Gerichts bestätigte gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“, dass das Verfahren länger dauern werde als ursprünglich angenommen.
Hintergrund der Verzögerung ist eine Klage eines Erben, der sich durch die bestehenden Begünstigungen für Betriebsvermögen bei Erbschaften benachteiligt sieht. Diese Klage wirft grundsätzliche Fragen zur Gerechtigkeit und Gleichbehandlung im deutschen Erbschaftsteuerrecht auf.
Julia Jirmann vom Netzwerk Steuergerechtigkeit nutzte die Gelegenheit, um erneut die Abschaffung von Ausnahmeregelungen zu fordern. „Unabhängig davon, wie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ausfällt, brauchen wir eine Debatte, ob wir die Erbengesellschaft immer weiter vorantreiben oder eine Leistungsgesellschaft sein wollen“, erklärte sie der Zeitung.
Jirmann betonte, dass es „für superreiche Unternehmenserben immer noch Schlupflöcher und Ausnahmetatbestände“ gebe. Sie plädierte für eine Reform, die diese Privilegien beende und eine angemessene Besteuerung aller Vermögensarten gewährleiste, um so für mehr Steuergerechtigkeit zu sorgen. Nach ihrer Einschätzung ist das aktuelle Erbschaftsteuerrecht „nicht mit der Verfassung vereinbar“. Insbesondere in Zeiten, in denen soziale Bereiche von Kürzungen bedroht seien, wäre es gerecht, indirekte staatliche Subventionen für besonders Reiche über die Erbschaftsteuer zurückzufahren.
Erst kürzlich hatte auch der Sachverständigenrat der Deutschen Wirtschaft in seinem Jahresgutachten eine Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer befürwortet. Ziel sei eine gleichmäßigere Besteuerung aller Vermögensarten. Arbeitgebervertreter haben sich jedoch gegen solche Reformvorschläge ausgesprochen.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

