Warum bleibt es beim Winter-Wahltermin?
Nachdem die Ampel-Regierung gescheitert ist, wird die Bundestagswahl 2025 bereits im Februar abgehalten. Damit folgt Deutschland einem festen, verfassungsrechtlichen Zeitplan, der im Grundgesetz festgeschrieben ist.
Artikel 39 des Grundgesetzes legt fest:
„Der Bundestag wird […] auf vier Jahre gewählt. Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages. Die Neuwahl findet frühestens sechsundvierzig, spätestens achtundvierzig Monate nach Beginn der Wahlperiode statt. Im Falle einer Auflösung des Bundestages findet die Neuwahl innerhalb von sechzig Tagen statt.“
Das bedeutet: Da die Wahl jetzt im Februar 2025 stattfindet, verschiebt sich auch die nächste Bundestagswahl – voraussichtlich ins Frühjahr 2029. Ein Zurück zum September-Termin gibt es nur, wenn es erneut zu einer vorzeitigen Auflösung des Bundestages kommt.
Erst das zweite Mal in der Geschichte
Ein Winterwahltermin ist eine Seltenheit in Deutschland. Das letzte Mal wurde der Bundestag 1987 im Januar gewählt – damals sicherte sich Helmut Kohl seine erste Wiederwahl als Kanzler. Die regulären Bundestagswahlen fanden seit 1949 sonst stets im September oder Oktober statt. Doch durch das festgelegte Wahlintervall nach einer vorzeitigen Auflösung des Bundestages wird sich dieses Muster nun ändern.
Hat die Wahl im Winter Auswirkungen?
Die Verschiebung des Wahltermins könnte praktische Folgen haben. Eine Wahl mitten im Winter könnte die Wahlbeteiligung beeinflussen, vor allem in Regionen mit schwierigen Witterungsbedingungen. Auch die politische Landschaft verändert sich: Wahlkämpfe müssen in Zukunft stärker auf digitale Formate und frühzeitige Briefwahloptionen setzen.