Neues Modell für Unternehmen

Justizministerin Hubig strebt neue Firmenform an

Justizministerin Hubig strebt neue Firmenform an
Stefanie Hubig am 15.10.2025, via dts Nachrichtenagentur
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Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) plant die Einführung einer „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“. Dieses Modell soll verantwortungsvolles und nachhaltiges Wirtschaften fördern, indem es Unternehmen ermöglicht, sich langfristig auszurichten, unabhängig von kurzfristigen Gewinninteressen der Eigentümer. Das Kapital soll im Unternehmen verbleiben.
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Justizministerin Hubig strebt neue Firmenform an
Stefanie Hubig am 15.10.2025, via dts Nachrichtenagentur

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will zügig eine neue Rechtsform für Unternehmen einführen: die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen. Das Kernziel dieser Initiative ist es, verantwortungsvolles und nachhaltiges Wirtschaften zu stärken. Hubig äußerte gegenüber dem „Handelsblatt“, dass Unternehmen mit dieser neuen Rechtsform auf eine langfristige Vision ausgerichtet werden sollen, die sich nicht primär an den Gewinninteressen der Eigentümer orientiert.

Ein zentraler Aspekt des Modells ist, dass erwirtschaftetes Kapital im Unternehmen verbleiben soll. Hubig bezeichnete die „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ als eine „kraftvolle Idee“ und zeigte sich zuversichtlich, bald erste Ergebnisse präsentieren zu können. Ihr Ressort arbeite bereits „mit Hochdruck“ an der Umsetzung, auch wenn die Realisierung anspruchsvoll sei.

Hubig erklärte weiter, die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll eine Option bieten, sich einem nachhaltigen, langfristig orientierten Wirtschaften zu verpflichten. Derzeit seien hierfür „komplizierte rechtliche Hilfskonstruktionen notwendig“, die besonders „für kleinere Unternehmen und Start-ups oft nicht praktikabel“ seien.

Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) sieht in dem Modell ebenfalls Vorteile, insbesondere für mittelständische Betriebe ohne familiäre Nachfolge. Er betonte gegenüber dem „Handelsblatt“, dass ein Unternehmen so in seiner Struktur, an seinem Standort und mit seiner Belegschaft fortbestehen könne, ohne dem Druck eines Verkaufs oder einer Zerschlagung ausgesetzt zu sein. Krings forderte jedoch eine klare Regelung des Missbrauchsschutzes durch den Gesetzgeber.

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

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