Ermittlungen in vier Bundesländern

Bombendrohungen: Razzia in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen und Sachsen-Anhalt

In einer bundesweiten Aktion haben die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Bundeskriminalamt Durchsuchungen in vier Bundesländern durchgeführt. Ziel der Razzia waren Personen, denen die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen wird, die für zahlreiche, bundesweit besorgniserregende Bombendrohungen verantwortlich ist.
Bombendrohungen: Razzia in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen und Sachsen-Anhalt
Bombendrohungen: Razzia in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen und Sachsen-Anhalt
Polizist (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Bundeskriminalamt haben am Dienstag in einer koordinierten Aktion mehrere Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt, um den Hintermännern einer Serie von Bombendrohungen auf die Spur zu kommen. Die Ermittlungen konzentrierten sich auf vier Beschuldigte in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hessen sowie einen Zeugen in Sachsen-Anhalt.

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, Teil einer kriminellen Vereinigung zu sein, die für eine Vielzahl von Droh-E-Mails verantwortlich gemacht wird. Diese E-Mails enthielten vorgetäuschte Bombendrohungen, die zu umfangreichen Polizeieinsätzen und beträchtlichen Sachschäden führten. Im Zuge der Razzia wurden zahlreiche elektronische Geräte und Speichermedien sichergestellt, deren Auswertung Aufschluss über die Strukturen und Absichten der Gruppe geben soll.

Die Tätergruppierung soll sich virtuell in einer Messenger-Gruppe unter dem Namen „Schweinetreff“ organisiert haben. Ihr mutmaßliches Ziel war es, den öffentlichen Frieden zu stören und eine möglichst große Verunsicherung in der Bevölkerung zu erzeugen. Auffällig war, dass die Droh-E-Mails häufig einen islamistischen Bezug aufwiesen. Eine religiös motivierte Tatmotivation konnte jedoch bislang nicht eindeutig belegt werden. Neben waren auch in Österreich ähnliche Drohungen registriert worden.

BKA-Vizepräsident Sven Kurenbach betonte die Bedeutung des entschlossenen Vorgehens der Strafverfolgungsbehörden. Er stellte klar, dass das Internet trotz der vermeintlichen Anonymität keinen rechtsfreien Raum darstelle. Kurenbach wies zudem darauf hin, dass derartige Droh-E-Mails für die Absender weitreichende finanzielle Konsequenzen haben könnten, da Großeinsätze der Polizei mit erheblichen Kosten verbunden sind.

Das Bundeskriminalamt veröffentlichte eine Liste mit Vorfällen, die der Gruppierung zugerechnet werden. Dazu gehören unter anderem die Evakuierung des Einkaufszentrums am Limbecker Platz in Essen im Mai 2024, die Sperrung des Bahnhofs Neunkirchen und die Einstellung des Bahnverkehrs im 2024, die Räumung des MDR-Funkhauses in Magdeburg sowie die weitreichende Sperrung anliegender Straßen im Oktober 2024, die Räumung eines großen Einkaufszentrums in Sachsen-Anhalt im Dezember 2024 und die Räumung bzw. Schließung einer in Bad Hersfeld ebenfalls im Dezember 2024.

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

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