Am frühen Sonntagmorgen (23.11.2025) kontrollierte die Bundespolizei am Hauptbahnhof Freiburg einen 30-jährigen rumänischen Staatsangehörigen. Bei der Überprüfung stellten die Beamten fest, dass gegen den Mann ein Haftbefehl vorlag.
Dieser war im Vorjahr wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 2.200 Euro verurteilt worden. Da der Mann weder die Geldstrafe zahlte noch die Ersatzfreiheitsstrafe antrat, erwirkte die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl.
Da der Mann die ausstehende Geldstrafe auch bei der Kontrolle nicht begleichen konnte, wurde er festgenommen und in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

