Rechtsextremes Netzwerk "Knockout 51" bleibt kriminelle Vereinigung

BGH bestätigt Urteil gegen Nazi-Kampfsportler – Klage auf Terror-Einstufung scheitert

BGH bestätigt Urteil gegen Nazi-Kampfsportler – Klage auf Terror-Einstufung scheitert
Foto: Bundesgerichtshof (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilungen von vier Mitgliedern der rechtsextremen Kampfsportgruppe "Knockout 51" weitgehend bestätigt. Die Richter in Karlsruhe schlossen sich aber nicht der Revision des Generalbundesanwalts an, die der Gruppe die Einstufung als terroristische Vereinigung abringen wollte. Das Urteil stärkt die frühere Entscheidung des Oberlandesgerichts Thüringen.

Keine Terroristen, aber kriminell

Die Justiz hat entschieden: „Knockout 51“ bleibt eine kriminelle Vereinigung, auch wenn die Bundesanwaltschaft gerne die nächsthöhere Stufe gezündet hätte. Der BGH sah dafür keine ausreichende Grundlage und bestätigte damit die Urteile des Oberlandesgerichts Thüringen in den meisten Punkten. Vier Männer wurden wegen ihrer Mitgliedschaft in der rechtsextremen Gruppierung, die vor allem auf Gewalt und Einschüchterung aus war, verurteilt.

Eisenach als Keimzelle

Gegründet wurde die Gruppe 2019 in Eisenach von drei der nun Verurteilten. Zehn bis 15 Mitglieder zählte „Knockout 51“ und hatte klare Ziele: körperliche Auseinandersetzungen und Gewalt gegen Personen, die dem „feindlichen Spektrum“ zugeordnet wurden – dazu zählten Polizeibeamte, politische Gegner, aber auch Menschen aus dem „asozialen Milieu“. Kampfsport diente als reine Vorbereitung für die Gewalt in der Realität.

Waffen und Körperverletzungen

Die Angeklagten hatten sich nicht nur in der Gruppe organisiert, sondern auch strafrechtlich betätigt. Das Thüringer Oberlandesgericht stellte „eine Vielzahl von Straftaten“, darunter teils gefährliche Körperverletzungen, fest. Bei zwei der Männer wurden bei Durchsuchungen mehrere Waffen oder Waffenteile sichergestellt.

Revision teilweise erfolgreich

Der BGH hob die bisherige Entscheidung nicht komplett auf. Allerdings gab es auch Teilerfolge für die Revision des Generalbundesanwalts. Bei einem Angeklagten könnte die Strafbarkeit wegen eines schwereren Waffendelikts noch nicht abschließend beurteilt sein. Bei einem anderen wurde festgestellt, dass die verhängte Jugendstrafe zu gering angesetzt wurde. Diese Fälle muss nun ein anderes Strafsenat des Oberlandesgerichts Thüringen neu aufrollen und überarbeiten.