Kampfsport als Vorbereitung für Gewalt
Die Urteile des Oberlandesgerichts Thüringen gegen vier Angeklagte im Zusammenhang mit der rechtsextremen Kampfsportgruppe „Knockout 51“ sind in wesentlichen Punkten haltbar. Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidungen bestätigt, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Die Angeklagten waren wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Einer von ihnen erhielt eine Jugendstrafe.
Kläger scheitert mit Terror-Einstufung
Der Generalbundesanwalt hatte auf eine Einstufung der Gruppe als terroristische Vereinigung gedrängt und Revision eingelegt. Diese Argumentation konnte er vor dem BGH jedoch nicht durchsetzen. Nach Angaben der Vorinstanz gründeten drei der Männer die gruppe im Jahr 2019. Sie rekrutierten sich aus zehn bis 15 Mitgliedern und hatte es sich zum Ziel gesetzt, Gewalt gegen „Feinde“ einzusetzen. Dazu zählten politische Gegner, Polizisten, aber auch Menschen aus dem sogenannten „asozialen Milieu“.
Die Ausübung von Kampfsport diente als Training für den Ernstfall. Im Umfeld von „Knockout 51“ kam es zu zahlreichen Gewalttaten, darunter mehrere Körperverletzungen. Bei zwei der Beschuldigten stellten die Ermittler Waffen oder Waffenteile sicher.
Teilerfolge für Generalbundesanwaltschaft
Der dritte Strafsenat des BGH sah im Urteil keine Rechtsfehler. Allerdings gab es teilweise Erfolg für den Generalbundesanwalt: Bei einem der Angeklagten könnte ein schwereres Waffendelikt vorliegen. Bei einem anderen Angeklagten wurde festgestellt, dass die Jugendstrafe zu niedrig angesetzt war. Dies führt dazu, dass sich ein anderer Senat des Oberlandesgerichts Thüringen mit dem Schuldspruch gegen einen der Männer neu befassen muss. Bei zwei weiteren Beschuldigten müssen die Strafen neu berechnet werden.
