Die von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) ins Leben gerufene Expertenkommission zur Reform der Schuldenbremse erhält deutlich mehr Zeit für ihre Arbeit. Die ursprüngliche Frist bis November wurde auf das Frühjahr des nächsten Jahres verschoben, wie der „Spiegel“ berichtet. Grund für die Verzögerung ist der späte Start der Kommission, die ihre Tätigkeit erst Mitte September aufnehmen konnte.
Das 15-köpfige Gremium, in dem alle Parteien außer der AfD Fachleute benennen durften, wird somit seine Vorschläge für eine neue Schuldenregel im Grundgesetz erst später präsentieren. Eine Inkraftsetzung der neuen Regelung könnte demnach frühestens Anfang 2027 erfolgen.
In ihren beiden ersten Sitzungen hat die Kommission bereits vier Unterarbeitsgruppen gebildet. Diese sollen sich mit verschiedenen Aspekten der Schuldenbremse befassen, darunter die künftige Überwachung des Bundeshaushalts, die Sicherstellung der Schuldentilgung durch den Bund sowie die Vereinbarkeit der neuen Regeln mit dem EU-Recht.
Die bestehenden Vorgaben der Schuldenbremse wurden bereits von der schwarz-roten Koalition angepasst. So gibt es Ausnahmen für Verteidigungsausgaben, die ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts überschreiten. Zudem wurde ein zusätzlicher Nebenhaushalt für Infrastrukturinvestitionen in Höhe einer halben Billion Euro geschaffen.
Die aktuellen Zahlen des Finanzministeriums verdeutlichen die zunehmende Diskrepanz zwischen geplanter Schuldenaufnahme und der zulässigen Nettokreditaufnahme gemäß Grundgesetz. Für das Jahr 2026 plant Klingbeil im Kernhaushalt, ohne Berücksichtigung der Sondervermögen, neue Schulden von 89,9 Milliarden Euro. Die Schuldenbremse würde jedoch höchstens 35,6 Milliarden Euro erlauben.
Diese Differenz wird in den kommenden Jahren voraussichtlich noch größer. Die Obergrenze der Schuldenregel sinkt von 24 Milliarden Euro im Jahr 2027 über 9,4 Milliarden Euro im Jahr 2028 auf 4,8 Milliarden Euro im Jahr 2029. Gleichzeitig steigt die tatsächlich eingeplante Neuverschuldung bis dahin auf 126,9 Milliarden Euro.
Neben der Kreditaufnahme im Kernhaushalt nimmt der Bund über seine Nebenhaushalte für Infrastruktur, die Aufrüstung der Bundeswehr und den Klima- und Transformationsfonds zusätzliche Kredite auf. Diese belaufen sich in den Jahren 2026 und 2027 auf jeweils rund 84 Milliarden Euro und für die beiden Folgejahre auf jeweils knapp 60 Milliarden Euro.
Für das Jahr 2029 steht somit der nach der Schuldenbremse zulässigen Höchstverschuldung von 4,8 Milliarden Euro eine tatsächliche Verschuldung von 186,1 Milliarden Euro gegenüber. Die von Klingbeil eingeplante Neuverschuldung würde die erlaubte Obergrenze damit fast um das Vierzigfache überschreiten.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)