Berlin: Kartellamt will schärfere Instrumente gegen Preisabsprachen
Berliner Debatte zur Wettbewerbsaufsicht
In Berlin betonte Mundt, dass stärkere Instrumente gegen Preisabsprachen nötig seien und dass Fusionen auch unterhalb der Schwellen geprüft werden müssten, um wettbewerbswidrige Strukturen zu erkennen.
„Sie geben der Wettbewerbsbehörde die Möglichkeit, einzelne problematische Fälle auf eigene Initiative auch dann aufzugreifen, wenn die gesetzlichen Umsatzschwellen nicht erreicht werden“, sagte Mundt. „Hier besteht ein Prüfbedarf, den wir mit den derzeitigen Instrumenten nur schwer abdecken können.“
Die Bundesregierung bereitet derzeit eine Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vor. Dabei würden regelmäßig die Umsatzschwellen angepasst, ab denen Fusionen gemeldet werden müssen, so Mundt. Die Kritik zielt auf digitale Märkte, „wenn große Unternehmen kleinere Firmen mit sogenannten Killer Acquisitions übernehmen, integrieren oder stilllegen“, so der Behördenchef.
Ein Ansatz seien Call-In-Modelle. „Sie geben der Wettbewerbsbehörde die Möglichkeit, einzelne problematische Fälle auf eigene Initiative auch dann aufzugreifen, wenn die gesetzlichen Umsatzschwellen nicht erreicht werden“, sagte Mundt.
Bei der geplanten Reform des Vergaberechts plädiert er für mehr Mut. „Der Bund sollte die Regelungen zur beschleunigten Beschaffung für die Bundeswehr auf das allgemeine Vergaberecht übertragen. Schnellere Verfahren brauchen wir nicht nur bei der Wehrtechnik, sondern bei der gesamten öffentlichen Infrastruktur.“
„Auch hier müsse seine Behörde gegen Kartellabsprachen gestärkt werden. „Um das wirksam überwachen zu können, benötigen wir als Wettbewerbsbehörde Zugang zu den Angebotsdaten aus den Vergabeverfahren“, forderte Mundt. „Kartellabsprachen sind schwer zu entdecken“, sagte der Behördenleiter. „Aber mithilfe von KI lassen sich Muster finden, etwa wie Angebote aufeinander abgestimmt werden. Voraussetzung dafür ist der Zugang zu den relevanten Vergabedaten.“
Den subventionierten Industriestrompreis für energieintensive Unternehmen sieht Mundt skeptisch. „Entlastungen dürfen nicht einseitig großen Unternehmen zugutekommen, während kleinere Unternehmen auf der Strecke bleiben“, mahnte er. „Hier besteht schlicht die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen.“
dts Nachrichtenagentur
