Sanktionen und Kartellrecht im Fokus

Berlin: Debatten zu Iran-Sanktionen und Kartellrecht

Berlin: Debatten zu Iran-Sanktionen und Kartellrecht
Foto: Anti-Iran-Protest (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
Am Abend in Berlin diskutiert der Bundestag über zwei Hauptthemen: neue Sanktionen gegen das iranische Regime und schärfere Instrumente gegen Preisabsprachen. Pendler spüren im Alltag weniger direkte Auswirkungen, doch die politischen Entscheidungen beeinflussen Energiekosten, Unternehmensregeln und Sicherheitsfragen. Der Tag verdeutlicht, wie globale Entwicklungen den regionalen Alltag prägen und wie Politik und Wirtschaft miteinander verknüpft sind.

Iran-Sanktionen im Bundestag

Im Bundestag mehren sich die Forderungen nach weiteren Sanktionen gegen die iranische Führung.

„Die Listung der iranischen Revolutionsgarden als Terrororganisation ist wichtig und politisch überfällig“, sagte Luise Amtsberg (Grüne), Außenpolitikerin und frühere Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, der „Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe).

„Sie wurde von der Vorgängerregierung auf den Weg gebracht und wird aktuell von anderen europäischen Staaten blockiert. Die Bundesregierung steht daher in der Verantwortung, diese Blockade aufzulösen.“

Die Bundesregierung könne „viel aktiver beim Schutz der iranischen Zivilbevölkerung und Diaspora sein“, erklärte sie. Amtsberg forderte unter anderem, dass die Regierung Menschenrechtsverteidiger „verstärkt aufnimmt“ und „einen sofortigen Abschiebestopp nach Iran erlässt“.

SPD-Außenpolitiker Ralf Stegner zeigte sich für Sanktionen offen. „Weitere Sanktionen können Sinn machen, um Druck auf das Regime zu machen“, sagte er der Zeitung. „Militärische Drohungen oder gar Angriffe sind dagegen brandgefährlich und nützen der bedrängten Zivilbevölkerung gar nichts – im Gegenteil“, mahnte er mit Blick auf US-Präsident Donald Trump.

Kartellrecht: schärfere Instrumente gefordert

Der Chef des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, fordert von der Bundesregierung schärfere Instrumente gegen Preisabsprachen und Beschränkungen des Wettbewerbs.

Seine Behörde benötige das Recht, in besonderen Fällen Fusionen auch unterhalb der gesetzlichen Umsatzschwellen prüfen zu können, sagte Mundt dem Newsletter „Industrie und Handel“ des „Politico“. Um faire Preise sichern zu können, benötige das Kartellamt in bestimmten Fällen zudem besseren Zugriff auf Preis- und Kostendaten.

Die Bundesregierung bereitet derzeit eine Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vor. Dabei werden regelmäßig die Umsatzschwellen angepasst, ab denen Fusionen gemeldet werden müssen. Mundt gab dazu zu bedenken, dass es „zunehmend wirtschaftlich bedeutende Zusammenschlüsse“ gebe, die man nicht erfasse, „weil die beteiligten Unternehmen die Umsatzschwellen nicht erreichen“. Das betreffe vor allem digitale Märkte, „wenn große Unternehmen kleinere Firmen mit sogenannten Killer Acquisitions übernehmen, integrieren oder stilllegen“, sagte er. „Hier besteht ein Prüfbedarf, den wir mit den derzeitigen Instrumenten nur schwer abdecken können.“

Ein Ansatz wären Call-In-Modelle. „Sie geben der Wettbewerbsbehörde die Möglichkeit, einzelne problematische Fälle auf eigene Initiative auch dann aufzugreifen, wenn die gesetzlichen Umsatzschwellen nicht erreicht werden“, so Mundt.

Bei der geplanten Reform des Vergaberechts forderte er mehr Mut. „Der Bund sollte die Regelungen zur beschleunigten Beschaffung für die Bundeswehr auf das allgemeine Vergaberecht übertragen. Schnellere Verfahren brauchen wir nicht nur bei der Wehrtechnik, sondern bei der gesamten öffentlichen Infrastruktur.“

Auch hier müsse seine Behörde gegen Kartellabsprachen gestärkt werden. „Um das wirksam überwachen zu können, benötigen wir als Wettbewerbsbehörde Zugang zu den Angebotsdaten aus den Vergabedaten“, forderte Mundt. „Kartellabsprachen sind schwer zu entdecken“, sagte der Behördenleiter. „Aber mithilfe von KI lassen sich Muster finden, etwa wie Angebote aufeinander abgestimmt werden. Voraussetzung dafür ist der Zugang zu den relevanten Vergabedaten.“

Den geplanten subventionierten Industriestrompreis für energieintensive Unternehmen sieht Mundt skeptisch. „Entlastungen dürfen nicht einseitig großen Unternehmen zugutekommen, während kleinere Unternehmen auf der Strecke bleiben“, mahnte er. „Hier besteht schlicht die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen.“