Erschreckender Anstieg sexueller Ausbeutung

Berlin: Bundesbeauftragte warnt vor Zunahme sexueller Ausbeutung von Kindern

Zum Europäischen Tag gegen Menschenhandel am 18. Oktober hat die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Kindesmissbrauch, Kerstin Claus, vor einem besorgniserregenden Anstieg der sexuellen Ausbeutung junger Menschen gewarnt. Sie betont, dass immer mehr Kinder in die Fänge von Zwangsprostitution und anderen Ausbeutungsformen geraten.
Berlin: Bundesbeauftragte warnt vor Zunahme sexueller Ausbeutung von Kindern
Berlin: Bundesbeauftragte warnt vor Zunahme sexueller Ausbeutung von Kindern
Kerstin Claus (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Kerstin Claus, die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Kindesmissbrauch, hat angesichts des Europäischen Tags gegen Menschenhandel am 18. Oktober eine dringende Warnung ausgesprochen. Laut ihren Aussagen, die den Tageszeitungen der Funke-Mediengruppe vorliegen, geraten Kinder und Jugendliche zunehmend in die Fänge verschiedener Formen der sexuellen Ausbeutung. Dies reicht von Zwangsprostitution über sogenannte Loverboy-Methoden und Sextortion bis hin zum Taschengeld-Dating. Claus betonte, dass der Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen stetig zunehme und schnelles Handeln unerlässlich sei.

Das aktuelle Lagebild des Bundeskriminalamtes unterstreiche diese Entwicklung, indem es die höchsten Fallzahlen seit Beginn der Erhebungen im Jahr 2000 aufzeigt. Trotz dieser alarmierenden Statistik weist Claus darauf hin, dass die Dunkelziffer in diesem Bereich deutlich höher einzuschätzen sei.

Forderung nach mehr Fachkräften und verschärften Gesetzen

Die Anti-Missbrauchsbeauftragte fordert daher verstärkt Maßnahmen zum Schutz der Kinder. Insbesondere plädiert sie für mehr Fachkräfte, die in der Lage sind, Anzeichen von Menschenhandel zu erkennen und entsprechend zu handeln. Nur wenn Mitarbeitende in der Kinder- und Jugendhilfe adäquat geschult seien, könnten betroffene Kinder wirksam geschützt werden. Als positives Beispiel nannte Claus , wo speziell geschulte Fachkräfte der Jugendämter eng mit Fachberatungsstellen und der Polizei kooperieren.

Parallel zu dieser Forderung gibt es Entwicklungen auf gesetzgeberischer Ebene. Nach Informationen der Funke-Mediengruppe plant das -geführte Bundesjustizministerium eine Verschärfung des Kampfes gegen Ausbeutung und Menschenhandel. Ein bisher nicht öffentlicher Referentenentwurf sieht unter anderem eine Erhöhung der Höchstfreiheitsstrafe für den Grundtatbestand des Menschenhandels von bisher fünf auf zukünftig zehn Jahre vor. Zudem sollen Ausbeutungsfälle im Zusammenhang mit Leihmutterschaft, Adoption und Zwangsheirat künftig explizit unter den Straftatbestand des Menschenhandels fallen.

Die letzten Neufassungen der Menschenhandelstatbestände im Strafgesetzbuch wurden 2016 vorgenommen. Mit dem aktuellen Gesetzentwurf beabsichtigt die , die 2024 geänderte europäische Richtlinie gegen Menschenhandel in nationales Recht umzusetzen.

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

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