Ab Januar 2026 tritt die neue „Talentfilmförderung“ von Bund und Ländern in Kraft. Eine entsprechende Richtlinie wurde am Mittwoch vom Kuratorium junger deutscher Film veröffentlicht. Ziel ist es, jungen Filmschaffenden finanzielle Rückendeckung bei der Realisierung ihrer ersten Filmvorhaben zu bieten.
Der Bund stellt dem Kuratorium junger deutscher Film ab 2026 insgesamt 7,85 Millionen Euro für diese Maßnahme zur Verfügung. Diese Mittel sind speziell dafür vorgesehen, die Herstellung der ersten beiden Filmprojekte von Nachwuchstalenten zu unterstützen. Parallel dazu finanzieren die Länder die erforderliche Entwicklungsförderung für Talentfilmvorhaben beim Kuratorium.
Die genaue Frist für die Einreichung der Förderanträge wird voraussichtlich Anfang Januar bekannt gegeben. Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) äußerte sich positiv zu dem neuen Programm: „Dieses Programm zur Talentfilmförderung ist unser Versprechen an die Zukunft des deutschen Films: Junges Filmschaffen braucht politischen Rückhalt, um mutig neue Wege zu gehen und eine eigene künstlerische Stimme zu finden.“
Weimer betonte weiter die Bedeutung dieser Initiative für die Filmförderreform: „Deswegen haben wir bei der Filmförderreform insbesondere die Talentfilmförderung strukturell gestärkt. Dadurch geben wir Nachwuchstalenten nachhaltig finanzielle Sicherheit, damit sie ihre Filmvisionen auf die Leinwand bringen können. So investieren wir in die Qualität, Innovations- und Schaffenskraft der deutschen Filmkultur.“
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)


