Beschluss im Bundestag
Nach teils hitziger Debatte hat der Bundestag am Donnerstag die Umgestaltung des Bürgergeldes beschlossen. Die Reform war mit 321 Ja-Stimmen bei 268 Gegenstimmen und zwei Enthaltungen eine Mehrheitssache.
Neuer Name, neue Regeln
Das bisherige Bürgergeld soll künftig „Grundsicherungsgeld“ heißen. Kernpunkt der Reform sind verschärfte Mitwirkungspflichten und deutlichere Sanktionsandrohungen. Wer beispielsweise Fördermaßnahmen abbricht oder sich nicht aktiv um Arbeit bemüht, dessen Leistungen können künftig stärker gekürzt werden. Konkret drohen um 30 Prozent geminderte Regelbedarfe für jeweils drei Monate.
Gestaffelte Sanktionen
Erscheint jemand dreimal hintereinander ohne triftigen Grund nicht zu vereinbarten Terminen im Jobcenter, greift ein gestuftes Verfahren. Am Ende dieses Prozesses kann der Anspruch auf die Grundsicherung komplett entfallen. Die nunmehr beschlossene Regelung verpflichtet Leistungsberechtigte explizit dazu, „ihre Arbeitskraft im maximal zumutbaren Umfang einzusetzen“.


