Eskalation im Zugabteil

Auseinandersetzung im Seehas zwischen Engen und Konstanz

Im Seehas ereignete sich am frühen Abend des 30. Oktober 2025 eine tätliche Auseinandersetzung. Ein 53-jähriger Mann geriet nach einem Streit mit seiner Ex-Freundin in Konflikt mit einem weiteren Fahrgast. Die Situation eskalierte, was zu Verletzungen führte und nun die Bundespolizei beschäftigt.
Foto: Polizei BW

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Intervention endet mit Verletzungen

Die Bundespolizeiinspektion Konstanz ermittelt nach einer körperlichen Auseinandersetzung im Seehas. Am 30. Oktober 2025, zwischen 17:10 und 17:30 Uhr, kam es in dem Zug, der zwischen Engen und Konstanz verkehrte, zu einem Zwischenfall. Ein 53-jähriger alkoholisierter deutscher Staatsangehöriger soll seine ehemalige Lebensgefährtin verbal und körperlich attackiert haben. Diese Handlungen riefen einen bislang unbekannten Mitreisenden auf den Plan, der deeskalierend eingreifen wollte.

Das Einschreiten des Unbekannten führte jedoch zu einer eigenen körperlichen Auseinandersetzung mit dem 53-Jährigen. Laut Zeugenaussagen und derzeitigem Ermittlungsstand soll der unbekannte Mann den 53-Jährigen daraufhin am Haltepunkt Allensbach aus dem Zug befördert haben. Dabei zog sich der 53-Jährige Verletzungen zu. Über Art und Schwere der Verletzungen wurden keine detaillierten Angaben gemacht.

Die Bundespolizei hat daraufhin Ermittlungen wegen Körperverletzung aufgenommen. Diese richten sich sowohl gegen den 53-jährigen Mann wegen des Übergriffs auf seine Ex-Freundin als auch gegen den unbekannten Helfer, der in die Auseinandersetzung eingriff. Die genauen Umstände, die zu den Handlungen des unbekannten Mannes führten, sowie alle beteiligten sind Gegenstand der laufenden Untersuchungen.

Prävention und rechtliche Konsequenzen

Dieser Vorfall unterstreicht die Komplexität von Zivilcourage und die damit verbundenen rechtlichen Aspekte. Während der Schutz von Opfern häuslicher Gewalt von großer Bedeutung ist, können eigenmächtige Interventionen schnell zu weiteren Straftaten wie Körperverletzung führen, auch wenn die Absicht ursprünglich schützend war. Die Bundespolizei bittet in solchen Fällen Reisende, stets die Notrufnummer 110 zu wählen und, wenn möglich, Zeugenaussagen zu machen, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen.

Die Bundespolizeiinspektion Konstanz führt die Ermittlungen in alle Richtungen. Zur Identifizierung des unbekannten Mannes und zur Klärung des genauen Tathergangs werden weitere Zeugen gesucht.

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