Sorge vor explodierenden Kosten
Der Vorstoß von Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) zur Einführung einer Arbeitspflicht für Bürgergeld-Empfänger sorgt für Stirnrunzeln im zuständigen Bundesarbeitsministerium. Zwar könne die Idee von Arbeitsgelegenheiten dazu beitragen, Tagesstrukturen zu stabilisieren und die Mitwirkungsbereitschaft zu fördern, sagte eine Sprecherin der „Bild“ (Montagausgabe) auf Anfrage. Dies sei jedoch nur dann zielführend, wenn diese Gelegenheiten zeitlich befristet, individuell begründet und in eine weiterführende Integrationsstrategie eingebettet seien, so die Sprecherin weiter. Die operative Ausgestaltung liege ohnehin im Ermessen der Jobcenter vor Ort.
Bürokratie und Kosten als Hürden
Erheblichere Bedenken bereiten dem Ministerium jedoch die potenziellen Kosten. „Die Bereitstellung von gemeinnützigen Arbeitsgelegenheiten ist mit hohen Kosten und einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden, zum Beispiel weil die Arbeitsgelegenheiten organisiert und die Arbeit beaufsichtigt werden muss. Es entstehen also Kosten zusätzlich zu den weiterlaufenden Regelleistungen“, erklärte die Sprecherin. Das vorrangige Ziel müsse deswegen stets die Integration der Bürgergeldbeziehenden in reguläre Beschäftigung bleiben.
Schulze wehrt sich gegen Kritik
Ministerpräsident Schulze verteidigte auf Anfrage seinen Vorstoß vehement und wies die Bedenken des Bundes ab. „Arbeitspflicht – das geht, und das muss sein. Und der bürokratische Aufwand wird verhältnismäßig klein sein“, sagte er der Zeitung. „Wenn man es will, kriegt man es hin. Wenn man es nicht will, erfindet man Ausreden, so wie das Bundesarbeitsministerium.“ Er versprach, in Sachsen-Anhalt vormachen zu wollen, dass eine Arbeitspflicht möglich sei und kündigte für die kommenden Tage einen konkreten Zeitplan an. „Der Staat darf sich nicht auf der Nase herumtanzen lassen, der Sozialstaat schon gar nicht.“
Grundgesetzliche Einschränkungen und bestehende Regelungen
Das deutsche Grundgesetz bestimmt in Artikel 12, dass niemand zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden darf. Ausnahmen bilden lediglich gerichtlich angeordnete Freiheitsentziehungen und eine allgemeine, für alle gleiche öffentliche Dienstpflicht. Bürgergeldempfänger können nach Paragraph 16d SGB II bereits jetzt zu sogenannten Arbeitsgelegenheiten verpflichtet werden, die dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen sollen. Eine Verweigerung gilt als Mitwirkungspflicht und kann bereits jetzt zu einer Kürzung des Bürgergeldes führen.
AfD hatte ähnlichen Vorstoß gestartet
Eine strengere Auslegung der Arbeitspflicht war bereits im vergangenen Oktober von der AfD-Bundestagsfraktion ins Spiel gebracht worden. Damals schlug die Partei vor, dass Arbeitslosengeldempfänger, die „Bürgerarbeit“ verweigern, statt finanzieller Unterstützung nur noch Sachdienstleistungen erhalten sollten.

