Schockanruf-Betrug

VILLINGEN-SCHWENNINGEN/ROTTWEIL: Zwei Frauen fallen auf Schockanrufe herein — Bargeld und Schmuck übergeben

Polizeifahrzeug mit Blaulicht und digitalem Display.
Foto: Foto: Polizei BW

Am Freitagmittag waren Betrüger mit ihrem Schockanruf bei gleich zwei Frauen erfolgreich. Eine 84-jährige Seniorin aus Schwenningen übergab Bargeld und Schmuck, nachdem ihr mit einem angeblichen tödlichen Verkehrsunfall der Schwiegertochter gedroht wurde. Kurz darauf wurde eine 57-Jährige in Rottweil durch einen ähnlichen Anruf um ihren Schmuck gebracht. Die Kriminalpolizei Rottweil hat die Ermittlungen aufgenommen.

Villingen-Schwenningen / Rottweil (ots) – Am Freitagmittag waren Betrüger mit ihrem Schockanruf bei gleich zwei Frauen erfolgreich. Zunächst erhielt eine 84-jährige Seniorin aus Schwenningen einen Anruf einer angeblichen Polizistin. Die falsche Polizeibeamtin berichtete, dass die Schwiegertochter angeblich einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht habe. Im Glauben, eine Haft zur Zahlung einer Kaution abzuwenden, übergab die Seniorin an ihrer Wohnanschrift Schmuck und Bargeld. Nur kurze Zeit später meldete sich ein angeblicher Staatsanwalt, der die Seniorin dazu brachte, weiteres Bargeld bei der Bank abzuheben und dieses im Bereich des Finanzamts Villingen erneut dem Unbekannten zu übergeben. Erst zu Hause wählte die 84-Jährige schließlich den Notruf 110, wodurch der Betrug auffiel.

In der Folge kam es in Rottweil zu einem weiteren erfolgreichen Schockanruf. Eine 57-Jährige erhielt einen Anruf eines angeblichen Polizeibeamten des Landeskriminalamtes. Auch hier berichtete der Betrüger von einem angeblich tödlichen Verkehrsunfall, verursacht von der Tochter der Geschädigten. Eine angebliche Staatsanwältin forderte dann die Zahlung einer Kaution. Die 57-Jährige übergab im Anschluss an ihrer Wohnanschrift den im Haus befindlichen Schmuck an einen unbekannten Mann. Als auch sie in der Folge dazu gebracht werden sollte, weiteres Bargeld abzuheben, wurde die Betrogene schließlich stutzig. Sie verständigte ihre tatsächliche Tochter und konnte so den Betrug aufdecken.

Die Kriminalpolizei Rottweil hat die Ermittlungen zu den Schockanrufen aufgenommen. Ein Tatzusammenhang wird entsprechend geprüft.

Präventionshinweise der Polizei:

Bei den sogenannten „Schockanrufen“ rät die Polizei erneut dringend, unbedingt aufzulegen und über die bekannte Nummer mit Sohn, Tochter, Enkel oder Nichte direkt Kontakt aufzunehmen. Sollten diese nicht sofort erreicht werden, sollte man sich nicht unter Druck setzen lassen und sich gegebenenfalls zunächst bei Bekannten oder bei der Polizei Rat holen.

Notieren Sie sich die Telefonnummer ihres örtlichen Polizeireviers oder Polizeipostens in der Nähe des Telefons (möglichst jetzt gleich!) – sollten Sie dann einen Anruf eines Polizisten bekommen, legen Sie bewzsst auf und rufen zunächst unter der notierten Nummer bei ihrem Polizeirevier/-posten an oder wählen den Polizeinotruf 110.

Sollten Sie die Betrüger zur Abholung von Bargeld und Wertgegenständen bei einer Bank überzeugt haben, so nehmen Sie die Hinweise der Bankmitarbeiter, dass es sich um einen Betrug handeln könnte, ernst und hinterfragen die Situation – auch wenn Sie in Sorge um ihre Liebsten sind!

Am ehesten vermeiden lässt sich der Anruf eines Telefonbetrügers aber durch das Löschen des Telefonbucheintrags, da die Betrüger dort in der Regel „Ausschau“ nach Vornamen halten, die vermeintlich lebensälteren Menschen zugeordnet werden.

Wer das nicht gänzlich möchte, kann es den ungebetenen Anrufern zumindest schwerer machen ihre vermeintlichen Opfer auszuwählen in dem man den Telefonbucheintrag ändert: Wenn Sie Ihren Vornamen im Telefonbuch abkürzen lassen (statt Elfriede Müller nur E. Müller) oder ihn ganz weglassen, fällt es den Betrügern schwer, Sie ausfindig zu machen. Unter folgendem Link können Sie das dazu benötigte Formular herunterladen:
https://www.polizei-beratung.de/fileadmin/Dokumente/Telefonbucheintrag-aendern-loeschen.pdf

Ein Info-Blatt zu Umgang und Verhalten bei Anrufen von „falschen Polizeibeamten“ und Schockanrufen finden Sie im Internet unter:
https://www.polizei-beratung.de/fileadmin/Medien/285-IB-Vorsicht-Falscher-Polizist-am-Telefon.pdf

Sollten Sie selbst nicht die Möglichkeit haben die Unterlagen herunterzuladen oder auszudrucken, so bitten Sie Familienangehörige, Freunde oder Nachbarn um Hilfe – oder wenden sich an Ihr örtliches Polizeirevier.

Sensibilisieren Sie insbesondere lebensältere Menschen in Ihrem Umfeld bezüglich dieser Betrugsmasche!