BSW sieht Mehrheitsverhältnisse in Gefahr
Sahra Wagenknecht, Gründerin des BSW, betonte bei einer Pressekonferenz am Montag, dass es bei der Klage nicht primär um den Einzug in den Bundestag gehe. Vielmehr solle sichergestellt werden, dass die tatsächliche Stimmenlage der Wähler korrekt abgebildet wird. Mit Blick auf die knappe Verfehlung der Fünfprozenthürde – laut BSW nur 9.500 Stimmen fehlten – sei die aktuelle Zusammensetzung des Parlaments fragwürdig und die demokratische Legitimation der Regierung zweifelhaft.
Bundestag wies Anträge zurück
Bereits im Dezember 2025 hatte der Bundestag eine Neuauszählung der Stimmen entschieden abgelehnt. Die Mehrheit des Wahlprüfungsausschusses hatte die Einsprüche des BSW zuvor als unbegründet eingestuft und erklärt, alle Hinweise seien geprüft und widerlegt worden, ohne festgestellte Wahlfehler. Sowohl die Bundeswahlleiterin als auch die Landeswahlleiter hätten dieangeblichen Ungereimtheiten präzise untersucht.
Anklage wegen statistischer Anomalien
BSW-Parteivorsitzender Fabio De Masi widerspricht dieser Darstellung vehement. Er wirft dem Bundestag vor, statistische Auffälligkeiten, die Stimmenverluste für das BSW bedeuten könnten, nicht aufgeklärt zu haben. De Masi beruft sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1991, das bei knappen Ergebnissen und belegten Zählfehlern eine vollständige Neuauszählung anordnet.
Vorwurf der politischen Blockade
Die ebenfalls als Parteivorsitzende agierende Amira Mohamed Ali kritisierte die Begründung des Bundestags für die Ablehnung der Neuauszählung als „hanebüchen“. Sie präsentierte eigene Zahlen, die darauf hindeuten könnten, dass Stimmen für das BSW fälschlicherweise der Partei „Bündnis Deutschland“ zugeordnet wurden. Mohamed Ali unterstellt den etablierten Parteien, eine mögliche Vertretung des BSW im Parlament verhindern zu wollen. Eine Klärung durch das Bundesverfassungsgericht sei daher unerlässlich.
