Klage bis nach Europa?

Abschuss-Drama im Schwarzwald: Streit um den „Hornisgrinde-Wolf“ geht weiter

Abschuss-Drama im Schwarzwald: Streit um den „Hornisgrinde-Wolf“ geht weiter
Foto: Mark Kent – Lunch_1083, CC BY-SA 2.0

Der Konflikt um den sogenannten Hornisgrinde-Wolf spitzt sich weiter zu. Nachdem der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Ausnahmegenehmigung zum Abschuss bestätigt hat, kündigt die Naturschutzinitiative e.V. (NI) an, weiter zu klagen – notfalls bis vor das Bundesverwaltungsgericht und den Europäischen Gerichtshof.

Die Abschussgenehmigung des Umweltministeriums gilt bis zum 10. März. Professionelle Jäger sind nach Behördenangaben bereits im Einsatz. Das Ministerium argumentiert, der Wolf sei verhaltensauffällig und nähere sich gezielt Menschen.

NI sieht EU-Recht verletzt

Die Naturschutzinitiative widerspricht deutlich. Landesvorsitzender Harry Neumann erklärte:

„Wir teilen die Auffassung des VGH in Mannheim nicht und erachten den Beschluss sowohl für europarechtswidrig als auch mit dem nationalen Naturschutzrecht für nicht vereinbar. Die Ausnahmegenehmigung und der Beschluss des VGH führen zu einer erheblichen Verschlechterung der lokalen Population, was mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes nicht vereinbar ist“

Das Gericht habe den Vortrag der NI zum individuellen Verhalten des Wolfs nicht ausreichend gewürdigt. Zudem seien mögliche Alternativen zur Tötung nicht ausgeschöpft worden.

Der Verwaltungsgerichtshof verweist hingegen darauf, dass die Bundesregierung 2025 den Erhaltungszustand des Wolfs gegenüber der EU-Kommission als „günstig“ gemeldet habe. Zudem gebe es in Baden-Württemberg noch mindestens drei weitere Wolfsrüden, jedoch nur eine Wolfsfähe. Der betroffene Wolf GW2672m sei daher für die Arterhaltung entbehrlich.

EU-Kommission mit anderer Einschätzung?

Nach Angaben der Naturschutzinitiative liege ihr ein Schreiben der EU-Kommission aus dem Spätsommer 2025 vor. Darin heißt es unter Verweis auf eine Veröffentlichung der „Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf“ (DBBW):

„Dabei ist ersichtlich, dass sich das Verbreitungsgebiet in der kontinentalen biogeografischen Region im Nordosten zwar sehr gut entwickelt hatte, jedoch im Süden und Südosten Deutschlands unzureichend besiedelt ist.“

Für die Naturschützer ist das ein entscheidender Punkt. Dr. Wolfgang Epple, Biologe und Wissenschaftlicher Beirat der NI, kündigte an:

„Wir erwarten daher, dass die Gerichte die Beurteilung der Erhaltungszustände der bedrohten Tierarten wie dem Wolf nach dem übergeordneten EU-Recht vornehmen. Dies ist hier nicht der Fall, daher werden wir den Weg über das Verwaltungsgericht Stuttgart, den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim bis zum Bundesverwaltungsgericht gehen. Bei den Gerichten werden wir beantragen, den Fall unmittelbar dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Dies wird ein langer Weg, dieser ist aber notwendig, um dem Natur- und Artenschutz zu seinem Recht zu verhelfen“

180 Sichtungen – keine Gefahr?

Ein weiterer Streitpunkt ist das Verhalten des Wolfs.

„Die bisherigen über 180 Sichtungen des Wolfes belegen, dass dieser Wolf GW2672m keine Gefahr für den Menschen darstellt. Er ist nach wie vor scheu gegenüber dem „Spezialteam“, welches ihn verfolgt, und neugierig und nahbar gegenüber den ihm gegenüber ungefährlichen Wanderern“, so die Naturschutzinitiative e.V. (NI).

Das Umweltministerium bewertet das Verhalten anders und sieht eine potenzielle Gefährdungslage.

Die NI warnt zudem, dass durch die Abschussgenehmigung auch andere Wölfe gefährdet sein könnten. Bei nur wenigen Tieren im gesamten Schwarzwald sei dies nicht vertretbar.

Appell an Besucher und Politik

Nach Auffassung der Initiative sei der Wolf nicht „fehl-konditioniert“, sondern zeige Anzeichen einer „Nationalpark-Vertrautheit“. Bei richtigem Verhalten der Besucher gehe auch künftig keine Gefahr aus.

„So sehen das auch die Menschen in Baden-Württemberg. Fast 45.000 Bürger haben sich in zwei Petitionen für den Schutz des Wolfes eingesetzt“, so die NI. „Wir bedanken uns bei allen bisherigen Unterstützern und allen, die ihre Stimme für den Wolf auch weiterhin erheben werden“, so Harry Neumann.

Abschließend richten Dr. Wolfgang Epple und Harry Neumann einen Appell an die Bevölkerung:

„Wir bitten die Natur liebenden Menschen, die den Nationalpark Schwarzwald und seine Umgebung auch aufgrund des gestiegenen Interesses an dem einsamen Wolf besuchen, Rücksicht auf alle Wildtiere zu nehmen, keine mutwilligen Aktionen zu veranlassen, und insbesondere nicht zu versuchen, den Wolf anzulocken“

Zeit wird knapp

Ob der angekündigte Gang durch die Instanzen rechtzeitig Wirkung entfaltet, ist offen. Die Abschussfrist läuft – der juristische Weg dürfte länger dauern.

Der Fall Hornisgrinde-Wolf entwickelt sich damit zu einem Grundsatzstreit zwischen Naturschutz, Sicherheitsinteressen und europäischem Artenschutzrecht.