Wie das Hauptzollamt Singen mitteilt, wurden die beiden Frauen bei der Vorlage ihrer sogenannten Ausfuhrkassenzettel stutzig beäugt: Mehrere der Quittungen waren bereits im März 2025 ausgestellt worden, obwohl die Ausfuhr spätestens drei Monate nach dem Kauf erfolgen muss.
Luxusartikel fehlten beim Gepäckabgleich
Bei der Kontrolle an der Grenzzollstelle in Bietingen gaben die Frauen an, alle Artikel dabeizuhaben. Doch beim Abgleich mit dem Gepäck bestätigte sich der Verdacht der Zöllner: Die Luxusmode aus Stuttgart, München und Ingolstadt befand sich nicht im Reisegepäck.
Betroffen waren Kleidung, Taschen und Schuhe im Wert von etwa 4.100 Euro und weiteren 2.300 Euro – insgesamt rund 6.400 Euro.
Zoll erklärt die Regeln
„Ein Händler kann Reisenden aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat die Umsatzsteuer zurückerstatten, sobald ihm der Nachweis vorgelegt wird, dass die Ware ausgeführt wurde“, erläutert Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen. „Dafür legt der oder die Reisende an der Grenzzollstelle neben Pass und Ausfuhrbeleg auch auf Verlangen die auszuführende Ware vor.“
2024 wurden laut Hauptzollamt Singen rund 4,97 Millionen Ausfuhrkassenzettel im Bezirk bearbeitet.
Wäre der Betrug nicht aufgeflogen, hätten sich die beiden Frauen rund 1.220 Euro an Umsatzsteuer auszahlen lassen können.
Verfahren eingeleitet – Geld als Sicherheit einbehalten
Die Bundeszollverwaltung leitete ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die beiden Touristinnen ein. Die Sicherheiten für die zu erwartenden Strafen wurden mit rund 1.400 Euro beziffert. Die weiteren Ermittlungen übernahm die Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Karlsruhe.