Mit seiner Pressemitteilung vom 9. Oktober 2025 stellte der VGH klar, dass die massenhaften Rückforderungen auf keiner tragfähigen rechtlichen Grundlage beruhten. Für viele Unternehmer in Baden-Württemberg ist das Urteil ein Wendepunkt.
Ein Urteil mit Signalwirkung
Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist die Entscheidung ein juristischer Meilenstein. Der VGH folgt in zentralen Punkten ihrer Argumentation – insbesondere bei der fehlenden Bestimmtheit der Bewilligungsbedingungen und beim Vertrauensschutz.
Die Richter betonten, dass aus den Bewilligungsbescheiden nicht hervorging, dass Antragsteller nachträglich ihre Einnahmen und Ausgaben für die ersten drei Monate nach Antragstellung gegenüberstellen und der L-Bank mitteilen sollten. Diese Unklarheit machte die Rückforderungen unzulässig. Eine Revision ließ der VGH nicht zu.
„Das Urteil ist ein starkes Zeichen für Rechtsstaatlichkeit und Vertrauen“, erklärte ein Sprecher der Kanzlei. „Viele Unternehmer haben sich in einer Ausnahmesituation auf die Zusagen des Staates verlassen – zu Recht.“
So liefen die Verfahren im Detail
Die beiden von Dr. Stoll & Sauer geführten Verfahren betreffen typische Fälle vieler Selbstständiger und Kleinunternehmer, die während der Pandemie Soforthilfen beantragt hatten.
Im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart (Az. 4 K 177/23) ging es um einen Friseurmeister, der im Frühjahr 2020 eine Soforthilfe von 15.000 Euro erhielt. Ein Jahr später forderte die L-Bank 10.424 Euro zurück, weil sich seine Umsätze nach dem Lockdown wieder erholt hatten. Das Verwaltungsgericht hob den Bescheid auf – der VGH bestätigte die Entscheidung nun vollständig. Nach Auffassung des Gerichts hatte der Kläger im Frühjahr 2020 einen massiven Umsatzeinbruch und damit einen rechtmäßigen Anspruch auf Soforthilfe.
Das zweite Verfahren (Az. 14 K 2955/23, VG Karlsruhe) betraf ein Unternehmen, das Friseur- und Kosmetiksalons beliefert. Während des ersten Lockdowns brach das Geschäft nahezu vollständig ein. Auch hier verlangte die L-Bank eine Rückzahlung. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe erklärte den Bescheid für rechtswidrig, da die Förderrichtlinien unklar waren. Der VGH bestätigte auch dieses Urteil.
Gericht stärkt Vertrauen in staatliches Handeln
Die Entscheidungen haben über Baden-Württemberg hinaus Bedeutung. Der VGH stellte klar, dass die Corona-Soforthilfe keine freiwillige Zahlung oder ein Darlehen war, sondern eine verbindliche Zuwendung. Eine nachträgliche Korrektur sei nur dann zulässig, wenn Antragsteller falsche Angaben gemacht hätten – was in den entschiedenen Fällen nicht der Fall war.
Fachanwalt Marc Malleis von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, der die Verfahren leitete, betonte: „Der VGH hat in außergewöhnlicher Klarheit ausgesprochen, dass die Soforthilfen keine Darlehen sind. Unsere Mandanten konnten sich auf die Zusagen des Staates verlassen. Dieses Urteil stärkt nicht nur Unternehmer, sondern auch das Vertrauen in die Verlässlichkeit öffentlicher Verwaltung.“
Tausende Betroffene könnten profitieren
Das Urteil dürfte auch für viele andere Verfahren richtungsweisend sein. Während der Corona-Pandemie wurden in Baden-Württemberg rund 245.000 Soforthilfen in Höhe von 2,3 Milliarden Euro ausgezahlt. Später forderte die L-Bank in etwa 117.000 Fällen Geld zurück – insgesamt rund 862 Millionen Euro.
Noch immer sind rund 1.400 Klagen anhängig. Nach der Entscheidung des VGH dürften die Erfolgsaussichten für betroffene Unternehmer erheblich steigen.
Wer bereits gezahlt oder keinen Widerspruch eingelegt hat, sollte prüfen lassen, ob eine Rückforderung noch angefochten werden kann. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet hierzu weiterhin eine kostenlose Ersteinschätzung über ihren Corona-Soforthilfe-Online-Check an. Mehr als 3.000 Beratungen wurden bereits durchgeführt.
Rechtssicherheit und Vertrauen – was das Urteil bedeutet
Das Urteil schafft Klarheit: Eine staatliche Soforthilfe darf nicht nachträglich entwertet werden, nur weil sich wirtschaftliche Umstände verbessert haben. Der Staat muss sich an seine Zusagen halten.
Für viele kleine Unternehmen und Selbstständige ist das mehr als eine juristische Entscheidung – es ist ein Stück Vertrauen in staatliches Handeln, das zurückkehrt.
„Staatliches Krisenmanagement muss verlässlich und berechenbar sein“, heißt es aus der Kanzlei. Der VGH habe diesen Grundsatz mit seinen Urteilen nun bestätigt.
Kanzlei mit bundesweiter Erfahrung
Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Lahr und Stuttgart zählt zu den führenden Kanzleien im Verbraucherrecht. Mit 18 Anwälten berät sie Mandanten bundesweit in Bereichen wie Bank- und Kapitalmarktrecht, Arbeitsrecht, IT-Recht, Verwaltungsrecht und Versicherungsrecht.
Bekannt wurde die Kanzlei durch den Diesel-Abgasskandal. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen und handelten einen Vergleich über 830 Millionen Euro für 260.000 Verbraucher aus.
Aktuell führt die Kanzlei eine Musterklage gegen die Mercedes-Benz Group AG sowie eine Sammelklage gegen den Meta-Konzern. Das JUVE-Handbuch zählt Dr. Stoll & Sauer zu den marktprägenden Kanzleien im Bereich Massenverfahren.
Fazit: Ein Urteil, das Vertrauen zurückbringt
Mit seiner Entscheidung hat der VGH Baden-Württemberg eine wichtige Linie gezogen. Unternehmer, die in der Pandemie auf staatliche Hilfe vertraut haben, dürfen sich bestätigt fühlen. Rückforderungen, die auf unklaren oder nachträglich geänderten Regeln basieren, sind rechtswidrig.
Das Urteil schafft Rechtssicherheit, stärkt das Vertrauen in staatliches Handeln – und sendet ein deutliches Signal an Behörden, künftig klarer und fairer zu handeln.