Loyalitätsfragen und Musterung in Deutschland

Musterung in Deutschland: Jeder sechste junge Mann mehrfach staatsangehörig

In Deutschland besitzen rund ein Sechstel der Männer, die ab 2026 zur Musterung herangezogen werden könnten, neben der deutschen auch weitere Staatsangehörigkeiten. Dies geht aus aktuellen Daten des Statistischen Bundesamts hervor und wirft Fragen hinsichtlich möglicher Loyalitätskonflikte und der Verfassungstreue auf, insbesondere im Kontext der jüngsten Reform des Staatsangehörigkeitsrechts.
Musterung in Deutschland: Jeder sechste junge Mann mehrfach staatsangehörig
Musterung in Deutschland: Jeder sechste junge Mann mehrfach staatsangehörig
Reisepass (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Beim jüngsten Zensus am 15. Mai 2022 wurde festgestellt, dass von den 340.859 deutschen Männern des Jahrgangs 2008, die in Deutschland leben, 56.693 mehrfache Staatsangehörigkeiten besitzen. Dies bedeutet, dass etwa jeder sechste dieser jungen Männer, der ab 2026 für eine Musterung in Betracht kommt, neben dem deutschen Pass auch den eines oder mehrerer anderer Länder hat.

Die häufigsten weiteren Staatsangehörigkeiten bei dieser Gruppe waren die türkische (14.463 Fälle), gefolgt von der polnischen (4.141 Fälle), der italienischen (3.857 Fälle) und der russischen (3.691 Fälle). Auch Staatsangehörigkeiten von Serbien (1.888 Fälle), Marokko (1.640 Fälle) und Kasachstan (1.620 Fälle) sind signifikant vertreten. Experten weisen darauf hin, dass die Zahlen seit dem Zensus tendenziell gestiegen sein dürften, da die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2024 den Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit aufgegeben hat.

Das Bundesverteidigungsministerium hat angekündigt, dass bei , die sich freiwillig für ein Wehrdienstverhältnis verpflichten, vor Dienstantritt eine unterstützte Verfassungstreueprüfung durchgeführt wird. Eine Sprecherin des Ministeriums erklärte, dass die zuständige Stelle entscheiden werde, ob eine mehrstaatliche Person die nötige Gewähr bietet, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.

Besondere Bedenken äußern Fachleute hinsichtlich potenzieller Loyalitätskonflikte, vor allem im Hinblick auf Russland. Matthias Friehe, Professor an der EBS für und Recht, kritisiert, dass die Staatsangehörigkeitsreform von 2024 die Entstehung deutsch-russischer doppelter Staatsangehöriger stark vereinfacht habe. Er betont, dass Loyalität zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung Deutschlands nicht mit Loyalität zum Putin-Regime vereinbar sei.

Ferdinand Weber, Rechtswissenschaftler an der Universität Bremen und Experte für Staatsangehörigkeitsrecht, unterstreicht, dass die unbegrenzte Hinnahme von Mehrstaatigkeit zu einem Anstieg bürokratischen Aufwands führen kann, da sich mögliche Konfliktlagen vervielfältigen. Dies betreffe sowohl Sicherheitsrisiken für die Bundesrepublik als auch potenzielle Loyalitätskonflikte für Betroffene bei Einsätzen im zweiten Heimatstaat. Weber geht davon aus, dass Sicherheitsrisiken nach einer Musterung zur Nichtheranziehung führen könnten.

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

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