Festnahme in Dortmund

Dortmund: Terrorverdächtiger nach Aufrufen zu Anschlägen gefasst

In Dortmund wurde ein deutsch-polnischer Staatsangehöriger wegen Terrorverdachts festgenommen. Ihm wird vorgeworfen, im Darknet zu Anschlägen auf Politiker und öffentliche Personen aufgerufen sowie Anleitungen zum Bau von Sprengsätzen veröffentlicht zu haben. Die Bundesanwaltschaft leitete die Festnahme ein.
Dortmund: Terrorverdächtiger nach Aufrufen zu Anschlägen gefasst
Dortmund: Terrorverdächtiger nach Aufrufen zu Anschlägen gefasst
Generalbundesanwalt (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Festnahme in Dortmund

Die Bundesanwaltschaft hat am Montagabend in Dortmund einen -polnischen Staatsangehörigen festnehmen lassen. Die Festnahme durch Beamte des Bundeskriminalamtes und Spezialkräfte der Bundespolizei erfolgte aufgrund des dringenden Verdachts der Terrorismusfinanzierung und weiterer schwerwiegender Delikte. Der Generalbundesanwalt teilte dies am Dienstag mit.

Dem Festgenommenen wird vorgeworfen, mindestens seit Juni 2025 im Darknet zu Anschlägen auf namentlich genannte Politiker, Amtsträger und des öffentlichen Lebens in aufgerufen zu haben. Dies geht aus dem Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 8. Oktober hervor. Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, eine anonyme Plattform genutzt zu haben, auf der er Namenslisten, von ihm selbst verhängte „Todesurteile“ und detaillierte Anleitungen zum Bau von Sprengsätzen veröffentlicht haben soll.

Des Weiteren soll der Verdächtige Spenden in Kryptowährungen eingefordert haben. Diese Spenden sollen als „Kopfgeld“ für die Tötung der ins Visier genommenen Personen ausgelobt worden sein. Die genutzte Plattform soll zudem weitere sensible personenbezogene Daten potenzieller Opfer enthalten haben.

Gegen den Beschuldigten besteht daher der dringende Verdacht der Terrorismusfinanzierung, der Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie des gefährdenden Verbreitens personenbezogener Daten. Er soll am Dienstag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden, der über die Eröffnung des Haftbefehls und dessen Vollzug entscheiden soll. (Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

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