Rentenpolitik: Merz verteidigt und plant

Bundeskanzler Merz verteidigt Rentenpolitik im ARD-Interview

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) äußert sich zur Renten-Haltelinie und kündigt die Einsetzung einer Rentenkommission an. Im Gespräch mit der „ARD“ verteidigt er den aktuellen Gesetzentwurf und spricht über zukünftige Reformen, die über das Jahr 2031 hinausgehen sollen.
Bundeskanzler Merz verteidigt Rentenpolitik im ARD-Interview
Bundeskanzler Merz verteidigt Rentenpolitik im ARD-Interview
Strand (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat den von seiner vorgelegten Gesetzentwurf zur Sicherung der Renten-Haltelinie von 48 Prozent bis zum Jahr 2031 verteidigt. In einem Interview mit der „ARD“ am Sonntag kündigte Merz zudem an, dass die Rentenkommission noch in diesem Jahr ihre Arbeit aufnehmen und diese vor der Sommerpause 2026 abschließen soll.

Der CDU-Vorsitzende betonte, dass die Zusammensetzung der Kommission so gewählt werde, dass auch Kritiker des aktuellen Entwurfs berücksichtigt werden. Merz signalisierte ferner seine Absicht, mit der über einen „Begleittext“ zum Gesetzentwurf zu verhandeln. Dieser solle ein klares Bekenntnis zu einer umfassenden Rentenreform ab dem Jahr 2032 enthalten. Er zeigte sich offen dafür, entsprechende Hinweise zur Zeit nach 2031 in die Begründung des Gesetzes zu integrieren.

Gleichzeitig wies Merz die Forderung der Jungen Union zurück, den Gesetzentwurf zur Haltelinie zu ändern. Er kritisierte die Berechnung von Folgekosten in Höhe von 120 Milliarden Euro ab 2032 als nicht zutreffend. Der Kanzler erläuterte, dass mit der SPD vereinbart sei, eine neue Kenngröße für das Rentensystem nach 2032 zu definieren, um zusätzliche Belastungen zu vermeiden. Eine denkbare Option sei es, die Rentenentwicklung an die Inflationsrate statt an die Lohnentwicklung zu koppeln.

Abschließend hob Merz hervor, dass das Gesetz zur Haltelinie lediglich einen Bestandteil eines breiter angelegten Rentenpakets darstellt, welches auch Initiativen wie die Aktivrente, die Frühstartrente und die Mütterrente umfasst.

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

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