Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) hat sich in den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochausgaben) offen für die Diskussion über eine Verankerung eines expliziten Rechts auf eine Wohnung im Grundgesetz gezeigt. Sie betonte, dass dies ein Thema sei, über das gesprochen werden könne.
Angesprochen auf das vermeintliche Versagen der Wohnpolitik in den vergangenen Jahren, verwies Hubertz auf die Annahme aus den 1990er Jahren, Deutschland sei „fertiggebaut“. Ein weiterer Punkt sei der fehlende explizite Rechtsanspruch im Grundgesetz. Die SPD-Politikerin stellte klar: „Das Grundgesetz garantiert keine passende Wohnung.“ Dennoch würden sich aus den Grundrechten und dem Sozialstaatsprinzip staatliche Verpflichtungen ergeben, wodurch Wohnungspolitik als bundespolitische Aufgabe angesehen werde.
Hubertz hob hervor, dass das Zusammenspiel mit den verschiedenen Akteuren auf dem Wohnungsmarkt wichtiger sei als eine alleinige Verankerung im Grundgesetz. Dazu zählte sie gemeinwohlorientierte Unternehmen, Genossenschaften, kommunale Wohnungsträger und private Investoren.
Die Ministerin beklagte zudem die pauschal negative Darstellung von Vermietern in Deutschland. Sie sagte: „In Deutschland neigen wir dazu, alles schwarz-weiß zu betrachten: der böse Kapitalist, der böse Vermieter. Es wird viel zu oft pauschalisiert.“ Vermieter seien für das Land essenziell und „natürlich nicht alle böse“. Hubertz räumte jedoch ein, dass es „schwarze Schafe“ gebe, und nannte hierbei Immobilienfonds aus anderen Ländern sowie Vermieter, die ihre Wohnungen verkommen lassen. (Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)


