Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) rechnet mit erheblichen Mehreinnahmen für die Sozialversicherungen und den Fiskus durch das geplante Bundestariftreuegesetz (BTTG). Mindestens 190 Millionen Euro könnten jährlich zusätzlich in die Kassen fließen, wie die „Neue Osnabrücker Zeitung“ unter Berufung auf DGB-Berechnungen berichtet.
Die Grundlage für diese erwarteten Mehreinnahmen bildet das höhere Lohnvolumen, das infolge des Gesetzes entstehen würde. Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied, betonte gegenüber der Zeitung: „Allein bei konservativer Schätzung bringt das Gesetz den Beschäftigten, dem Fiskus und den Sozialkassen jährlich insgesamt einen dreistelligen Millionenbetrag ein. Das übersehen Kritiker des Gesetzes gern.“
Kosten für das Gesetz verkraftbar
Die entstehenden Haushaltskosten für die Umsetzung und Kontrolle des Gesetzes werden vom DGB als verkraftbar eingestuft. Sie belaufen sich auf einmalig rund 7,4 Millionen Euro und wiederkehrende Fixkosten von etwa drei Millionen Euro jährlich. Körzell argumentierte, dass diese Kosten im Gegensatz zum „enormen Schaden“, der in Deutschland jährlich durch Tarifflucht entstehe, zu vernachlässigen seien.
DGB fordert Verschärfung des Gesetzes
Vor der öffentlichen Anhörung zum Bundestariftreuegesetz, die am Montag im Bundestag stattfinden soll, fordert der DGB eine deutliche Verschärfung der aktuellen Pläne. „Der aktuelle Gesetzentwurf enthält noch zu viele Ausnahmen, zu viele Schlupflöcher – das Parlament muss nachbessern, und zwar gründlich“, so Körzell. Er warnte davor, dass eine Verwässerung des Gesetzes die Kontrolle erschweren würde. „Die Union scheint überall für Law and Order zu stehen, nur nicht auf dem Arbeitsmarkt. Wir brauchen noch dieses Jahr ein Bundestariftreuegesetz mit Biss.“
Kritik an Schwellenwerten und Ausnahmen
Aus Sicht des Gewerkschaftsbundes schließt der im Gesetzentwurf vorgesehene Schwellenwert zahlreiche kleinere Aufträge aus Handwerk und Mittelstand aus. DGB-Vorstand Körzell sprach sich zudem dafür aus, Ausnahmen für Bundeswehr, Sicherheitsbehörden sowie bestimmte Lieferleistungen zu streichen. Er forderte ein „Kontrollregime mit Zähnen“, das klare Haftungsregeln, ausreichend Personal und Nachweispflichten auch für Subunternehmer und Leihfirmen umfasse.
Bürokratie-Vorwurf entkräftet
Die von Arbeitgeberseite geäußerten Bedenken, das Tariftreuegesetz führe zu einer zusätzlichen Bürokratiebelastung, wies der DGB zurück. Körzell verwies auf Praxisbeispiele: „Das Saarland und Berlin zeigen längst, wie es geht. Für tarifgebundene Betriebe reicht ein simples, zweiseitiges Formular. Völlig unbürokratisch.“
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)
 
								 
							 
															

 
								