Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) setzt sich aktiv für eine bessere Vereinbarkeit von Mandat und Familie ein, insbesondere für Abgeordnete mit Babys. In einem Schreiben, das den Zeitungen der Funke-Mediengruppe vorliegt, präsentiert sie detaillierte Vorschläge zur Modernisierung der parlamentarischen Arbeitsweise. Klöckner betont, dass dies ein zentrales Anliegen ihrer Präsidentschaft ist, um die Bedingungen für Eltern im Bundestag zu verbessern.
Kürzere Plenarsitzungen und entzerrte Sitzungswochen
Ein wesentlicher Punkt in Klöckners Forderungskatalog ist die Begrenzung von Plenarsitzungen. Sie spricht sich gegen „überlange“ Sitzungen aus, die bis in die späten Abendstunden dauern. „Feste Sitzungsenden sind eine wesentliche Voraussetzung, um mandatsbezogene und familiäre Verpflichtungen miteinander verbinden zu können“, erläutert Klöckner. Diese Maßnahme soll Abgeordneten mit familiären Pflichten mehr Planbarkeit und Freizeit ermöglichen.
Weiterhin kritisiert die Bundestagspräsidentin die Praxis direkt hintereinanderliegender Sitzungswochen. In ihrem Schreiben an den Vorsitzenden des Geschäftsordnungsausschusses, Macit Karaahmetoglu (SPD), weist sie darauf hin, dass die räumliche Entfernung vieler Wahlkreise von Berlin für Eltern eine erhebliche Belastung darstellt. Insbesondere in Doppelsitzungswochen bleibe kaum Zeit für die Familie. Klöckner plädiert daher für eine „sinnvolle Entzerrung der Sitzungswochen“, um Abgeordneten mehr Zeit für ihre Familien zu geben.
Reform der Abstimmungsprozesse
Klöckner schlägt auch Änderungen bei namentlichen Abstimmungen vor. Sie fordert, dass Anträge für diese Abstimmungen nicht mehr „bis zur sprichwörtlich letzten Minute beantragt werden können“, sondern mit einer angemessenen Frist eingereicht werden müssen. Für Sachabstimmungen schlägt sie „Abstimmungsfenster“ vor, in denen die Stimmen abgegeben werden können. Die derzeitige Notwendigkeit der physischen Präsenz stelle für Kollegen „in den ersten Lebensmonaten ihrer Kinder eine erhebliche Herausforderung dar“, so ihre Begründung.
Hybride Sitzungen und Elternzeit
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Haltung zu hybriden Sitzungen. Klöckner bemängelt, dass in vielen Ausschüssen weiterhin Vorbehalte gegen solche Formate bestehen. Die Betreuung von Babys und Kleinkindern könne jedoch ein legitimer Grund sein, nicht persönlich an Sitzungen teilzunehmen. Ihre Forderung ist klar: „Soweit keine Geheimschutzbelange entgegenstehen, sollte deshalb im ersten Lebensjahr eines Kindes ein Anspruch auf Zuschaltung bestehen und nicht eine fakultative Entscheidung der Ausschüsse.“
Abschließend kritisiert Klöckner, dass Mütter im Bundestag zwar Mutterschutz erhalten, Eltern aber keine Elternzeit wie Arbeitnehmer. „Für Mütter sieht das Abgeordnetengesetz ein Mindestmaß an Schutz vor, für Väter besteht derzeit nicht einmal am Tag der Geburt eine Entschuldigungsmöglichkeit“, moniert sie. Sie sieht hier Handlungsbedarf: „Diese Regelung ist nicht mehr zeitgemäß und kein gutes Signal. Die ersten Monate nach der Geburt eines Kindes sind eine sehr besondere, klar von anderen Lebensphasen abgrenzbare Zeit.“
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)