Das Europäische Parlament hat sich in Straßburg für die Einführung einer Umbenennungspflicht für vegetarische Produkte ausgesprochen. Dies würde bedeuten, dass Bezeichnungen, die traditionell mit Fleischprodukten assoziiert werden – wie beispielsweise „Wurst“ oder „Burger“ – künftig nicht mehr für vegetarische oder vegane Alternativen verwendet werden dürften.
Die Abstimmung am Mittwoch in Straßburg ergab eine Mehrheit von 355 Parlamentariern, die den Vorschlag befürworteten. 247 Abgeordnete stimmten dagegen, und 30 enthielten sich. Um die Umbenennungspflicht in Kraft treten zu lassen, ist jedoch noch die Zustimmung der 27 Mitgliedsländer der Europäischen Union erforderlich.
Der ursprüngliche Antrag wurde von konservativen Kräften eingebracht. Céline Imart, eine der Antragsstellerinnen, begründete die Initiative im Parlament mit dem Wunsch nach „Transparenz und Klarheit für den Verbraucher“ sowie der „Anerkennung für die Arbeit unserer Landwirte“. Sie bezeichnete die aktuell im Handel gebräuchlichen Bezeichnungen als „irreführend“.
Verbraucherschützer hingegen kritisierten den Vorstoß und sahen darin Lobbyismus zugunsten der Fleischindustrie. In Deutschland hatte Agrarminister Alois Rainer (CSU) Unterstützung für die Initiative signalisiert. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sprach sich für ein solches Verbot aus und betonte: „Eine Wurst ist eine Wurst. Wurst ist nicht vegan.“
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)