Drei Somalier, die ihre Einreise nach Deutschland Anfang Juni gerichtlich durchsetzen konnten, haben nun gemäß Expertenmeinung Anspruch auf ein reguläres Asylverfahren. Karl Kopp, Geschäftsführer von Pro Asyl, bestätigte gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Mittwochausgabe), dass ein entsprechender Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) vorliegt. „Es hat fair angehört und beschlossen, die Asylverfahren der drei in Deutschland durchzuführen. Das ist das Ergebnis eines rechtsstaatlichen Verfahrens“, so Kopp.
Kopp erläuterte, dass die minderjährige Somalierin ohnehin nicht unter die Dublin-Regeln gefallen wäre. Diese Regeln besagen, dass Asylverfahren in dem Land stattfinden müssen, in dem Asylbewerber zuerst EU-Boden betreten. Für die beiden jungen Männer gebe es ebenfalls gewichtige Gründe, die eine Überstellung in ein anderes Land verhindern. Zudem hätten Polen und Litauen klargestellt, dass sie nicht zuständig seien.
Für Pro Asyl stellt diese Entwicklung keine Überraschung dar. Die Schutzsuchenden hätten „eine lange Leidenszeit hinter sich, mit Gewalterfahrungen auf der Flucht, illegalen Zurückweisungen an der deutsch-polnischen Grenze und Verleumdungen aus rechten Kreisen“ erlebt.
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte am 2. Juni entschieden, dass die Zurückweisung bei einer Grenzkontrolle in Frankfurt (Oder) rechtswidrig war. Ohne eine Klärung, welcher EU-Staat sich um einen Asylantrag der Betroffenen kümmern muss, sei eine Abweisung unzulässig. Kopp zufolge stellt diese Entwicklung die Entscheidung Dobrindts vom Frühjahr, Asylbewerber an den deutschen Außengrenzen abzuweisen, prinzipiell infrage – zumal das Verwaltungsgericht Berlin diese Praxis bereits als europarechtswidrig bezeichnet habe. Dennoch halte er „an dieser illegalen Praxis“ fest.
Sprecher des Bamf und des Bundesinnenministeriums lehnten eine Stellungnahme zu laufenden Gerichtsverfahren oder Einzelfällen im Asylverfahren auf Anfrage der Zeitungen ab.
(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)