Asylverfahren für Somalier in Deutschland

Berlin: Somalier erhalten nach Gerichtsbeschluss Asylverfahren

Drei Somalier, deren Einreise nach Deutschland Anfang Juni juristisch erzwungen wurde, haben nun offiziell Anspruch auf ein reguläres Asylverfahren. Diese Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) folgt einem Gerichtsbeschluss und wurde von Pro Asyl begrüßt.
Berlin: Somalier erhalten nach Gerichtsbeschluss Asylverfahren
Berlin: Somalier erhalten nach Gerichtsbeschluss Asylverfahren
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Drei Somalier, die ihre Einreise nach Deutschland Anfang Juni gerichtlich durchsetzen konnten, haben nun gemäß Expertenmeinung Anspruch auf ein reguläres Asylverfahren. Karl Kopp, Geschäftsführer von Pro Asyl, bestätigte gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Mittwochausgabe), dass ein entsprechender Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) vorliegt. „Es hat fair angehört und beschlossen, die Asylverfahren der drei in Deutschland durchzuführen. Das ist das Ergebnis eines rechtsstaatlichen Verfahrens“, so Kopp.

Kopp erläuterte, dass die minderjährige Somalierin ohnehin nicht unter die Dublin-Regeln gefallen wäre. Diese Regeln besagen, dass Asylverfahren in dem Land stattfinden müssen, in dem Asylbewerber zuerst -Boden betreten. Für die beiden jungen Männer gebe es ebenfalls gewichtige Gründe, die eine Überstellung in ein anderes Land verhindern. Zudem hätten und Litauen klargestellt, dass sie nicht zuständig seien.

Für Pro Asyl stellt diese Entwicklung keine Überraschung dar. Die Schutzsuchenden hätten „eine lange Leidenszeit hinter sich, mit Gewalterfahrungen auf der Flucht, illegalen Zurückweisungen an der deutsch-polnischen Grenze und Verleumdungen aus rechten Kreisen“ erlebt.

Das Verwaltungsgericht hatte am 2. Juni entschieden, dass die Zurückweisung bei einer Grenzkontrolle in Frankfurt (Oder) rechtswidrig war. Ohne eine Klärung, welcher EU-Staat sich um einen Asylantrag der Betroffenen kümmern muss, sei eine Abweisung unzulässig. Kopp zufolge stellt diese Entwicklung die Entscheidung Dobrindts vom Frühjahr, Asylbewerber an den deutschen Außengrenzen abzuweisen, prinzipiell infrage – zumal das Verwaltungsgericht Berlin diese Praxis bereits als europarechtswidrig bezeichnet habe. Dennoch halte er „an dieser illegalen Praxis“ fest.

Sprecher des Bamf und des Bundesinnenministeriums lehnten eine Stellungnahme zu laufenden Gerichtsverfahren oder Einzelfällen im Asylverfahren auf Anfrage der Zeitungen ab.

(Mit Material der dts Nachrichtenagentur erstellt)

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