Bußgeldbescheid

Urlaub vorbei – Bußgeld aus dem Ausland? Was Sie jetzt wissen sollten – So reagieren Sie richtig auf Post aus Italien, Frankreich & Co.

  • Bußgelder aus der EU ab 70 € können in Deutschland vollstreckt werden.
  • Vertragsstrafen von privaten Betreibern sind nicht behördlich durchsetzbar.
  • Mietwagen-Bearbeitungsgebühren sind oft unzulässig.
  • Inkassokosten prüfen – überhöhte Forderungen nicht zahlen.
  • Kostenlose Hilfe bietet das EVZ Deutschland (www.evz.de).

Urlaub vorbei – Bußgeld aus dem Ausland? Was Sie jetzt wissen sollten – So reagieren Sie richtig auf Post aus Italien, Frankreich & Co.
Urlaub vorbei – Bußgeld aus dem Ausland? Was Sie jetzt wissen sollten – So reagieren Sie richtig auf Post aus Italien, Frankreich & Co.
Foto: insidebw.de / AI

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Nach dem Urlaub flattert statt der Postkarte plötzlich ein Bußgeldbescheid ins Haus – und das oft erst Wochen nach der Heimreise. Viele Autofahrer aus und ganz sind verunsichert, wenn plötzlich ein Schreiben aus Italien, Österreich oder Dänemark eintrifft. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland erklärt, wie man richtig reagiert – und wann man nicht zahlen muss.

Post aus dem Ausland sorgt für Ärger

Besonders häufig geht es um folgende Verstöße:

  • Parkverstöße – vor allem auf privat betriebenen Parkplätzen, etwa in Dänemark oder Österreich
  • Mautgebühren & Vignetten – Probleme mit der Bezahlung oder fehlende Tickets (Italien, Ungarn, Österreich)
  • Umweltzonen & City-Maut – wie in London, Antwerpen, Stockholm oder in den ZTL-Zonen in Italien

Viele Urlauber wundern sich über die hohen Beträge. „Ich bin ja bereit zu zahlen, aber die Summe erscheint mir viel zu hoch“, lautet eine häufige Beschwerde, die beim EVZ eingeht. In vielen Ländern fallen Bußgelder deutlich strenger aus als in Deutschland.

Wichtig: Bußgeld oder Vertragsstrafe?

Ein entscheidender Punkt ist, um welche Art von Forderung es sich handelt:

  • Behördliche Bußgelder ab 70 Euro (inkl. Gebühren), die im -Ausland verhängt wurden, können in Deutschland über das Bundesamt für Justiz vollstreckt werden.
  • Vertragsstrafen von privaten Betreibern (z. B. Parkhäusern oder Mautfirmen) fallen unter das Zivilrecht und können nicht behördlich eingetrieben werden – hier wäre eine Klage nötig.

Wer tatsächlich zur fraglichen Zeit vor Ort war, sollte echte Bußgelder nicht ignorieren.

Vorsicht bei Mietwagen – Zusatzkosten prüfen

Mietwagen-Kunden erhalten oft zusätzlich eine Rechnung der Autovermietung – für die Weitergabe der Fahrerdaten. Laut EVZ sind diese Bearbeitungsgebühren häufig nicht rechtens, selbst wenn sie in den AGB stehen.
Tipp: Betroffene können versuchen, den Betrag über ein Chargeback-Verfahren bei ihrer Bank zurückzuholen.

Nicht ignorieren – aber prüfen!

Wer nicht reagiert, riskiert Mahngebühren, wiederholte Zahlungsaufforderungen und die Speicherung seiner Daten. Unverhältnismäßig hohe Inkassokosten, die das eigentliche Bußgeld deutlich übersteigen, sollten hingegen nicht akzeptiert werden.

Checkliste: Was tun bei Bußgeld aus dem Ausland?

Damit es nicht noch teurer wird, hilft ein klarer Fahrplan:

1. Echtheit prüfen
Absender kontrollieren (Behörde oder privates Unternehmen), Originalschreiben statt Screenshots oder Fake-Mails, Abgleich mit den eigenen Reisedaten.

2. Art der Forderung klären
Handelt es sich um ein behördliches Bußgeld (ab 70 Euro, vollstreckbar) oder um eine Vertragsstrafe von einem privaten Betreiber (nicht behördlich vollstreckbar)?

3. Zusatzkosten hinterfragen
Bei Mietwagen sind Bearbeitungsgebühren der Vermieter oft unzulässig. Hier kann ein Chargeback über die Bank helfen.

4. Fristen einhalten
Nicht ignorieren! Rechtzeitig zahlen oder widersprechen, sonst drohen Mahnungen, zusätzliche Gebühren und Datenspeicherung.

5. Überhöhte Inkassokosten nicht zahlen
Zusatzkosten dürfen nicht das eigentliche Bußgeld deutlich übersteigen. Gegebenenfalls schriftlich widersprechen.

6. Hilfe einholen
Kostenlose Beratung beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) über das Online-Formular auf www.evz.de.

Das EVZ Deutschland hilft weiter

Das EVZ bietet kostenfreie Unterstützung bei der rechtlichen Einordnung von Bußgeldbescheiden und Vertragsstrafen aus dem Ausland. So lassen sich echte Forderungen von überhöhten oder unzulässigen Kosten unterscheiden – und teure Fehler vermeiden.

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