Finanzielle Belastung für Hinterbliebene

Witwenrente 2025: Über 750.000 Witwen müssen mit weniger Rente auskommen

Ein stiller Skandal, der Millionen betrifft: Mehr als 750.000 Witwen und Witwer in Deutschland müssen sich seit Juli 2025 mit deutlich weniger Rente zufriedengeben. Grund dafür ist die strikte Einkommensanrechnung nach § 97 SGB VI, die eigene Einkünfte auf die Hinterbliebenenrente anrechnet. Laut aktueller Statistik der Deutschen Rentenversicherung (DRV) belaufen sich die Kürzungen im Schnitt auf 208 Euro pro Monat – ein Minus von fast 2.500 Euro pro Jahr.
  • 750.000 Witwen und Witwer in Deutschland sind von Kürzungen der Witwenrente betroffen.

  • Durchschnittlich 208 Euro weniger pro Monat – rund 2.500 Euro im Jahr.

  • 5,99 Millionen Menschen beziehen aktuell eine Hinterbliebenenrente, davon 2,62 Millionen mit Anrechnung.

  • Freibetrag seit Juli 2025: 1.076,86 € netto plus 228,22 € je Kind.

  • Bei hohem Einkommen droht eine Nullrente – aktuell bei rund 538.000 Betroffenen.

  • Reform geplant: Regierung will Freibeträge anheben, konkrete Änderungen stehen aber noch aus.

  • Expertenrat: Einkünfte prüfen, Beratung in Anspruch nehmen, künftige Gesetzesänderungen im Blick behalten.

Witwenrente 2025: Über 750.000 Witwen müssen mit weniger Rente auskommen
Witwenrente 2025: Über 750.000 Witwen müssen mit weniger Rente auskommen
Foto: Anke Thomass – stock.adobe.com

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Doch wie funktioniert diese Anrechnung? Wer ist betroffen – und welche Möglichkeiten gibt es, um die Kürzungen abzufedern?

Fast sechs Millionen erhalten Hinterbliebenenrente

Die nackten Zahlen sind beeindruckend: Zum Stichtag 31. Dezember 2024 bezogen in 5.996.678 Menschen eine gesetzliche Hinterbliebenenrente. Dazu zählen Witwen, Witwer, Waisen und Erziehungsrentner.

  • Der durchschnittliche monatliche Zahlbetrag liegt bei rund 647,88 Euro.
  • Bei 3,37 Millionen Betroffenen wird die ohne Einkommensanrechnung in voller Höhe ausgezahlt – sie bekommen im Schnitt 738 Euro monatlich.
  • Dagegen stehen 2,62 Millionen Hinterbliebene, bei denen die Rente gekürzt wird. Im Schnitt bleiben hier nur 530 Euro übrig – 208 Euro weniger im Monat.

Diese Zahlen zeigen: Besonders für Witwen, die ohnehin oft mit knappen Budgets leben, können diese Kürzungen gravierende Folgen haben.

So funktioniert die Einkommensanrechnung

Die Einkommensanrechnung soll verhindern, dass Witwenrenten zusätzlich zum eigenen Einkommen in voller Höhe gezahlt werden. Dabei gelten bestimmte Freibeträge. Seit Juli 2025 gelten neue, leicht erhöhte Grenzen:

  • Grundfreibetrag: 1.076,86 Euro netto pro Monat
  • Zusatzfreibetrag pro Kind: 228,22 Euro netto pro Monat

Liegt das bereinigte Einkommen über dieser Grenze, werden 40 Prozent des übersteigenden Betrags auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.

Beispielrechnung

Eine Witwe erhält eine Rente von 1.000 Euro monatlich und hat ein eigenes Nettoeinkommen von 3.538 Euro. Der Freibetrag liegt bei 1.076,86 Euro, also 2.461,14 Euro über der Grenze. Von diesem Betrag werden 40 Prozent abgezogen, das sind knapp 1.000 Euro – die Witwenrente wird vollständig gestrichen. Ergebnis: Nullrente.

Nullrente betrifft Hunderttausende

Laut DRV betrifft die sogenannte Nullrente inzwischen rund 538.000 Menschen. Sie haben aufgrund eigener Einkünfte – beispielsweise aus eigener Altersrente, Betriebsrente oder Arbeitseinkommen – keinen Anspruch mehr auf Witwenrente.

Besonders betroffen sind:

  • Selbstständige, deren Gewinne als Einkommen angerechnet werden.
  • Arbeitende Rentner, die weiterhin berufstätig sind.
  • Hinterbliebene mit höheren Betriebsrenten.

Hinzu kommt: Durch neue Urteile des Bundessozialgerichts können steuerliche Verlustvorträge nicht mehr als einkommensmindernd angerechnet werden. Für viele bedeutet das: hohe Rückforderungen.

Kritik an den Kürzungen

Sozialverbände kritisieren die Regelung scharf. Hinterbliebene, die eigenes Einkommen erzielen, dürfen nicht dafür bestraft werden, so der Tenor. Statt Anrechnungen brauche es realistische Freibeträge, die der aktuellen Lebenssituation gerecht werden.

Viele Betroffene berichten, dass die Kürzungen erst Monate später auffallen, oft dann, wenn es zu Nachforderungen kommt. Besonders problematisch: Die Hinterbliebenenrente gilt für viele als wichtigste Absicherung im Alter – fällt sie weg, droht schnell Altersarmut.

Geplante Änderungen

Im Koalitionsvertrag der Regierung unter Friedrich Merz ist eine Reform der Einkommensanrechnung angekündigt. Diskutiert werden:

  • Höhere Freibeträge, angepasst an die .
  • Flexiblere Modelle, bei denen nicht jedes Einkommen in die Anrechnung fällt.
  • Bessere Informationspflichten, um Betroffene frühzeitig zu warnen.

Konkrete Gesetzesänderungen sind jedoch noch nicht verabschiedet. Experten rechnen frühestens 2026 mit spürbaren Anpassungen.

So können Betroffene reagieren

Bis zur geplanten Reform müssen Witwen und Witwer selbst aktiv werden. Experten empfehlen folgende Schritte:

  • Einkommenslage prüfen: Ein Überblick über alle Einkünfte, einschließlich Betriebsrenten oder Nebenjobs, ist Pflicht.
  • Beratung einholen: Sowohl bei der DRV als auch bei unabhängigen Rentenberatern können individuelle Berechnungen helfen.
  • Steuerliche Aspekte klären: Wer eine Betriebsrente bezieht, sollte prüfen, ob Optimierungen möglich sind.
  • Finanzielle Planung anpassen: Bei drohenden Kürzungen rechtzeitig Rücklagen bilden.

Fazit

Der aktuelle Renten-Schock zeigt, wie dringend Nachbesserungen bei der Einkommensanrechnung nötig sind. Für mehr als 750.000 Witwen und Witwer bedeutet die Kürzung spürbare Einbußen von durchschnittlich 208 Euro im Monat. Wer gar in die Nullrente rutscht, verliert eine der wichtigsten finanziellen Säulen im Alter.

Ohne schnelle politische Reformen könnte sich diese Situation in den kommenden Jahren weiter verschärfen – mit teils dramatischen Folgen für die soziale Absicherung vieler Familien in Deutschland.

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